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Vorläufige Insolvenzverwaltung für COGITANDA Risk Prevention GmbH angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Köln hat im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der COGITANDA Risk Prevention GmbH, mit Sitz in der Dürener Straße 401 B, 50858 Köln, eine entscheidende Maßnahme getroffen. Am 29. November 2024 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter der Nummer HRB 26405 eingetragen.

Die COGITANDA Risk Prevention GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Sagawe, hatte in der Vergangenheit ihren Firmensitz in der Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr, bevor dieser nach Köln verlegt wurde.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Philip Schober ernannt. Die Kontaktdaten des Verwalters lauten:

  • Anschrift: Widdersdorfer Str. 190, 50825 Köln
  • Telefon: (nicht angegeben im Beschluss)
  • E-Mail: (nicht angegeben im Beschluss)

Seine Aufgaben umfassen die Sicherung und Verwaltung der Vermögenswerte der Schuldnerin im Interesse der Gläubiger.

Rechtliche Maßnahmen und Einschränkungen

Im Rahmen des Beschlusses gelten folgende wesentliche Anordnungen:

  1. Verfügungsbeschränkung:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies soll verhindern, dass Vermögenswerte ohne Aufsicht unkontrolliert abfließen.
  2. Zahlungsverbot für Drittschuldner:
    Den Schuldnern der COGITANDA Risk Prevention GmbH (Drittschuldnern) ist untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
  3. Einzug von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Dies dient der Sicherung der Insolvenzmasse.
  4. Aufforderung an Drittschuldner:
    Drittschuldner werden ausdrücklich dazu aufgefordert, ihre Leistungen nur noch unter Beachtung der Anordnung zu erbringen. Zahlungen oder Leistungen, die nicht den Vorgaben entsprechen, könnten als unwirksam erklärt werden.

Hintergrund und weitere Schritte

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, die Vermögenswerte der COGITANDA Risk Prevention GmbH zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird den wirtschaftlichen Zustand des Unternehmens prüfen und entscheiden, ob genügend Masse vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen.

Der Beschluss wurde unter dem Aktenzeichen 70a IN 362/24 registriert. Betroffene Gläubiger sollten sich schnellstmöglich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um ihre Ansprüche anzumelden oder weitere Informationen über das Verfahren zu erhalten.

Bedeutung für Geschäftspartner und Gläubiger

Geschäftspartner und Gläubiger der COGITANDA Risk Prevention GmbH sollten alle Zahlungen ab sofort nur noch an das vom vorläufigen Insolvenzverwalter eingerichtete Sonderkonto leisten. Unautorisierte Zahlungen könnten zu rechtlichen Problemen führen.

Das Verfahren bleibt spannend, und weitere Informationen werden im Laufe des Prozesses durch den Insolvenzverwalter veröffentlicht. Gläubiger und Geschäftspartner werden dringend aufgefordert, die Entwicklungen genau zu beobachten.

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