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Vorläufige Insolvenzverwaltung für DELTEC Automotive GmbH & Co. KG angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Regensburg hat am 05.12.2024 um 08:36 Uhr im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens der DELTEC Automotive GmbH & Co. KG (Dr.-Georg-Schäfer-Straße 1, 93437 Furth im Wald, HRA 6012, Amtsgericht Regensburg) eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu sichern (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO).

Wichtige Maßnahmen:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jochen Wagner (Ditthornstraße 5, 93055 Regensburg, Tel.: +49(941)640820-0, Fax: +49(941)640820-10, E-Mail: info@wl-inso.de) bestellt.
  2. Einschränkung der Verfügungsgewalt:
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO). Dies gilt auch für die Einziehung von Außenständen.

Beteiligte Parteien:

  • Schuldnerin: DELTEC Automotive GmbH & Co. KG
  • Persönlich haftender Gesellschafter: DELTEC Automotive Verwaltungs GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Hermanowski Clife
  • Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB (Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart)

Hintergrund:

Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat das Ziel, das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss können die Schuldnerin oder Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder zu Protokoll des Amtsgerichts Regensburg (Augustenstraße 3, 93049 Regensburg) einzureichen. Alternativ kann die Beschwerde auch bei jedem anderen Amtsgericht zu Protokoll erklärt werden, wobei die rechtzeitige Weiterleitung an das zuständige Gericht sicherzustellen ist.

Elektronische Einreichung:
Rechtsmittel können als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über einen sicheren Übermittlungsweg (z. B. das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach – EGVP) eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.

Amtsgericht Regensburg – Insolvenzgericht – 05.12.2024

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