Am 17. Dezember 2024 um 16:00 Uhr hat das Amtsgericht Dresden – Insolvenzgericht die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Hotel am Blauen Wunder Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG angeordnet (Aktenzeichen: 531 IN 2036/24).
Informationen zur Schuldnerin
- Unternehmen: Hotel am Blauen Wunder Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
- Sitz: Loschwitzer Straße 48, 01309 Dresden
- Registergericht: Amtsgericht Dresden, HRA 9725
- Vertreten durch:
- Persönlich haftende Gesellschafterin: THM-Dresden Group Tourismus- und Hotelmanagement GmbH
- Geschäftsführer: Benjamin Pohl
- Geschäftsführerin: Diana Pohl
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
- Sebastian Morgner
- Adresse: Wallgäßchen 4, 01097 Dresden
- Kontakt:
- Telefon: 0351 41890955
- Telefax: 0351 41890956
- E-Mail: dresden@feigl.biz
- Website: www.feigl.biz
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ausdrücklich ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder der Schuldnerin entgegenzunehmen.
Verfügungsbeschränkung
Das Gericht hat gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO einen allgemeinen Zustimmungsvorbehalt angeordnet:
- Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Drittschuldner (z.B. Kunden oder Geschäftspartner der Schuldnerin) dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Eine Leistung an die Schuldnerin ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Insolvenzverwalters zulässig.
Einsicht und Rechtsmittelbelehrung
- Einsichtnahme: Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten aus.
- Rechtsmittel: Gegen diese Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Frist:
- Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de einzulegen.
- Die Frist beginnt mit dem zuerst eintretenden Ereignis (Verkündung, Zustellung oder Veröffentlichung).
Einreichung der Beschwerde:
- Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden.
- Alternativ kann die Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden, wobei sie rechtzeitig beim Amtsgericht Dresden eingehen muss.
- Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend; elektronische Dokumente müssen den gesetzlichen Anforderungen (§ 130a ZPO, ERVV) entsprechen.
Ausblick und Handlungsempfehlungen für Beteiligte
- Geschäftspartner und Gläubiger sind aufgefordert, Forderungen oder Zahlungen nur noch in Absprache mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu tätigen.
- Einsichtnahme: Der Beschluss und weitere Details können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dresden eingesehen werden.
- Rechtzeitige Beschwerde: Gläubiger oder die Schuldnerin selbst können die Entscheidung innerhalb der gesetzlichen Frist anfechten.
Fazit:
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über die Hotel am Blauen Wunder Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Vermögens erfolgt. Der vorläufige Insolvenzverwalter Sebastian Morgner wird nun die finanzielle Lage prüfen und Maßnahmen zur Stabilisierung der Unternehmenswerte einleiten. Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich an die Vorgaben des Insolvenzverwalters halten.
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