Das Amtsgericht Königstein hat im Insolvenzantragsverfahren der FICON Bayreuth GmbH, Oranienstraße 62, 65812 Bad Soden am Taunus (HRB 10405), die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Entscheidung erfolgte am 3. Januar 2025 um 10:10 Uhr.
Die Geschäftsführung der FICON Bayreuth GmbH, vertreten durch Klaus Fickert, darf Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters treffen. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe aus Frankfurt am Main bestellt. Die Kanzlei von Dr. Schiebe ist unter der Telefonnummer 069/2193150 erreichbar.
Auflagen für Schuldner der Antragstellerin
Alle Schuldner der FICON Bayreuth GmbH sind angewiesen, Zahlungen ausschließlich unter Berücksichtigung der Anordnungen des Gerichts zu leisten. Verstöße gegen diese Regelung könnten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung des Gerichts kann durch die Antragstellerin oder betroffene Gläubiger mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Hierbei gelten strenge Fristen: Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Burgweg 9, 61462 Königstein, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten und gegebenenfalls begründet werden. Sie ist schriftlich einzureichen oder kann zu Protokoll eines Amtsgerichts abgegeben werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Königstein eingesehen werden.
Bedeutung der Entscheidung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein wichtiger Schritt im Verfahren, um die Vermögenswerte der FICON Bayreuth GmbH zu sichern und die Rechte der Gläubiger zu wahren. Betroffene sollten rechtzeitig prüfen, ob und wie sie ihre Interessen im weiteren Verlauf des Verfahrens geltend machen können.
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