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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Haus und Capital Wirtschafts- und Finanzierungsberatungs GmbH angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 12. Dezember 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Haus und Capital Wirtschafts- und Finanzierungsberatungs GmbH, ansässig in der Sonnenberger Straße 43, 65191 Wiesbaden, angeordnet. Die Geschäftsführung des Unternehmens wird von Anton Grasserbauer wahrgenommen.


Details zur Entscheidung

  1. Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Johannes Konstantin Hancke von der Kanzlei HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte PartmbB in Wiesbaden bestellt. Die Kanzlei ist unter der Adresse Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden erreichbar.

  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Haus und Capital Wirtschafts- und Finanzierungsberatungs GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 InsO).
  3. Aufforderung an Drittschuldner:
    Alle Schuldner der Gesellschaft wurden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung der Anordnungen des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  4. Einsehbarer Beschluss:
    Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wiesbaden eingesehen werden.

Hintergrund und Ausblick

Die Haus und Capital Wirtschafts- und Finanzierungsberatungs GmbH ist auf Finanzierungs- und Wirtschaftsberatungsleistungen spezialisiert. Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung signalisiert, dass das Unternehmen möglicherweise zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Ziel des Verfahrens ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und Gläubigeransprüche zu prüfen.

Rechtsanwalt Dr. Johannes Konstantin Hancke wird nun die Aufgabe übernehmen, die Vermögensverhältnisse der Antragstellerin zu analysieren, die Unternehmensführung zu überwachen und die Interessen der Gläubiger zu wahren.


Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Antragstellerin oder – bei Einwänden gegen die internationale Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 – auch von Gläubigern mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden.

Fristen und Verfahren:

  • Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung beim Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, einzulegen.
  • Die Beschwerde kann schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden.

Fazit

Die vorläufige Insolvenzverwaltung stellt eine entscheidende Phase dar, um die Vermögenssituation der Haus und Capital Wirtschafts- und Finanzierungsberatungs GmbH zu klären und die Gläubigerinteressen zu sichern. Ob ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet wird oder alternative Lösungen wie eine Sanierung gefunden werden, bleibt abzuwarten. Betroffene Gläubiger sollten ihre Ansprüche rechtzeitig anmelden und den weiteren Verlauf des Verfahrens verfolgen.

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