Das Amtsgericht Leer hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hillebrand Metall- und Montagebau GmbH, Dorfstraße 2, 26842 Ostrhauderfehn, am 27. November 2024 um 14:51 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel ist es, das Vermögen der Antragstellerin zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern.
Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Katharina Hansen aus Bremen bestellt. Sie wird ab sofort die wirtschaftlichen Vorgänge der Hillebrand Metall- und Montagebau GmbH überwachen. Verfügungen über das Vermögen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zudem werden Gläubiger der Hillebrand Metall- und Montagebau GmbH aufgefordert, nur unter Berücksichtigung dieser Anordnung Zahlungen zu leisten.
Aufgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat folgende Aufgaben:
- Überwachung der Vermögensverwaltung der Antragstellerin.
- Sicherstellung, dass keine Vermögenswerte abfließen oder unrechtmäßige Verfügungen erfolgen.
- Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Hillebrand Metall- und Montagebau GmbH.
Rechte der Antragstellerin und Gläubiger
Die Antragstellerin hat das Recht, gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde einzulegen. Dies gilt ebenso für Gläubiger, die die internationale Zuständigkeit des Gerichts anzweifeln. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Leer einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Einsichtnahme und weitere Schritte
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Leer eingesehen werden. Das Gericht wird auf Basis des Berichts der vorläufigen Insolvenzverwalterin über die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens entscheiden.
Kontakt zur vorläufigen Insolvenzverwalterin
Für Rückfragen oder Informationen steht die vorläufige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Katharina Hansen, unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
- Anschrift: Am Wall 190, 28195 Bremen
- Telefon: 0421/84919993
- Fax: 0421/89676499
- E-Mail: mail2@muenzel-boehm.de
Das Verfahren wird durch das Amtsgericht Leer weitergeführt.
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