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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Hungry Lions GmbH angeordnet

Ratfink1973 (CC0), Pixabay
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Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hungry Lions GmbH, mit Sitz in der Saarmunder Weg 11, 14558 Nuthetal, vertreten durch die Geschäftsführer Lisa-Marie Noack und Johannes Reichenbach, hat das Amtsgericht Potsdam am 18. November 2024 umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, bestellt. Die Geschäftsführung der Hungry Lions GmbH darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Unternehmens verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Er wird außerdem prüfen, ob die Voraussetzungen zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegeben sind und ob die Fortführung des Unternehmens möglich ist.

Einschränkungen und Pflichten

Die Anordnung umfasst unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Verfügungsbeschränkungen: Verfügungen über Bankkonten, Außenstände und sonstige Vermögenswerte der Hungry Lions GmbH dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
  • Einrichtung eines Sonderkontos: Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Sonderkonto einzurichten, um eingehende Gelder zu verwalten. Zahlungen von Schuldnern der Hungry Lions GmbH dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Untersagung der Zwangsvollstreckung: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, sind vorläufig ausgesetzt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen. Die Geschäftsführung der Hungry Lions GmbH ist verpflichtet, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und auf Verlangen Unterlagen herauszugeben.

Bei Missachtung dieser Pflichten drohen gerichtliche Zwangsmaßnahmen, wie die zwangsweise Vorführung oder Inhaftnahme der organschaftlichen Vertreter (§§ 97, 98, 101 InsO).

Prüfauftrag des Insolvenzverwalters

Darüber hinaus wurde der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, in seiner Funktion als Sachverständiger zu prüfen:

  • Ob ein Insolvenzgrund vorliegt, etwa Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
  • Ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
  • Ob eine Fortführung des Unternehmens möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Der Insolvenzverwalter ist zudem berechtigt, Auskünfte von Dritten einzuholen, etwa von Banken, Sparkassen, Versicherungen oder dem Finanzamt.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung des Beschlusses oder der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde kann schriftlich oder persönlich zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Potsdam – Insolvenzgericht, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, eingelegt werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang beim Gericht.


Amtsgericht Potsdam
18. November 2024

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