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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Medical Relations GmbH angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Medical Relations GmbH Kommunikation im Gesundheitswesen entscheidende Maßnahmen getroffen. Am 2. Dezember 2024 wurde um 10:35 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Hans-Böckler-Straße 46, 40764 Langenfeld (Rheinland), und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 45825 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Dietmar Müller.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Markus Kier ernannt. Die Kontaktdaten des Verwalters lauten:

  • Anschrift: Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf
  • Telefon: (nicht angegeben im Beschluss)
  • E-Mail: (nicht angegeben im Beschluss)

Dr. Kier wird die Aufgabe übernehmen, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Anordnungen und Maßnahmen

Das Gericht hat mehrere wichtige Anordnungen erlassen, um die Insolvenzmasse zu schützen und die Gläubigerinteressen zu sichern:

  1. Verfügungsbeschränkung:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies dient der Verhinderung unkontrollierter Vermögensverschiebungen.
  2. Zahlungsverbot für Drittschuldner:
    Den Schuldnern der Medical Relations GmbH (Drittschuldnern) ist untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Alle Zahlungen müssen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter gerichtet werden.
  3. Einziehung von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner werden aufgefordert, die Anordnungen zu beachten und ihre Leistungen nur noch entsprechend den Vorgaben des Insolvenzverwalters zu erbringen.
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt. Bereits laufende Maßnahmen werden vorläufig eingestellt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Gegenstände. Diese Maßnahme schützt die Insolvenzmasse vor weiterem Zugriff.

Hintergrund und nächste Schritte

Die vorläufige Insolvenzverwaltung stellt sicher, dass die Vermögenswerte des Unternehmens nicht weiter geschädigt werden und dass eine detaillierte Prüfung des wirtschaftlichen Zustands der Medical Relations GmbH erfolgen kann. Ziel ist es, die Grundlage für eine Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Wichtige Hinweise für Gläubiger und Geschäftspartner

Gläubiger und Geschäftspartner der Medical Relations GmbH sollten dringend beachten, dass alle Zahlungen und Leistungen ausschließlich über den vorläufigen Insolvenzverwalter abgewickelt werden dürfen. Zuwiderhandlungen könnten als unwirksam erklärt werden.

Das Verfahren ist unter dem Aktenzeichen 505 IN 239/24 registriert. Betroffene Gläubiger werden aufgefordert, sich zeitnah mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um ihre Forderungen anzumelden und weitere Informationen zum Verfahren zu erhalten.

Bedeutung für die Branche

Die Insolvenz der Medical Relations GmbH, die auf Kommunikation im Gesundheitswesen spezialisiert ist, wirft Fragen über die Herausforderungen in diesem Sektor auf. Weitere Entwicklungen im Verfahren könnten richtungsweisend für ähnliche Unternehmen und ihre Gläubiger sein.

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