Am 21. Oktober 2024 hat das Amtsgericht München die vorläufige Insolvenzverwaltung für die NRK Real Estate 99 GmbH mit Sitz in Oberhaching angeordnet. Das Unternehmen, das in der Tisinstraße 19 ansässig ist und durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph vertreten wird, hatte zuvor einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt (Az.: 1542 IN 10451/24).
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Manuela Pietzsch aus München bestellt. Sie ist befugt, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die Geschäfte der Schuldnerin zu überwachen. Eine wichtige Maßnahme besteht darin, dass Verfügungen der NRK Real Estate 99 GmbH nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Auch die Einziehung von Außenständen fällt unter diese Regelung.
Zudem hat das Gericht angeordnet, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, bis auf Weiteres untersagt werden. Die Insolvenzverwalterin ist berechtigt, das betroffene Vermögen in Besitz zu nehmen und Forderungen auf ein Treuhandkonto einzuziehen.
Die Anordnung erfolgte, um das Vermögen des Unternehmens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, bis über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Betroffene Gläubiger und andere Beteiligte wurden über die Entscheidung informiert und haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einzulegen. Die genauen Modalitäten hierzu sind in der Rechtsbehelfsbelehrung des Beschlusses beschrieben.
Die Ermittlungen zur finanziellen Lage des Unternehmens und zur möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens dauern an.
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