Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens gegen die Precision Medicine Alliance GmbH aus Nieblum hat das Amtsgericht Flensburg die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss wurde zur Sicherung des Vermögens der Gesellschaft gefasst, um einer nachteiligen Veränderung der Vermögenslage vorzubeugen.
Die Precision Medicine Alliance GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Henri Michael von Blaquet, hat ihren Sitz in der Jens-Jacob-Eschel-Straße 17, 25938 Nieblum. Mit dem Beschluss wurde der Hamburger Rechtsanwalt Nils Krause, ansässig in der Rosenstraße 3, 20095 Hamburg, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Maßnahme beinhaltet auch eine Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin: Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Regelung betrifft insbesondere auch die Einziehung offener Forderungen gegenüber Dritten.
Der Beschluss zur vorläufigen Insolvenzverwaltung soll sicherstellen, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt und das Vermögen der Schuldnerin geordnet verwaltet wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter Nils Krause übernimmt nun die Aufgabe, die finanzielle Lage der Precision Medicine Alliance GmbH zu prüfen und Schritte einzuleiten, um den weiteren Verlauf des Verfahrens zu sichern. Ziel ist es, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens genau zu bewerten und eventuell noch vorhandene Werte zu erhalten.
Rechtsbehelfsmöglichkeiten für die Beteiligten
Betroffene und Beteiligte des Verfahrens haben das Recht, gegen diesen Beschluss Beschwerde einzulegen. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen ab der Bekanntmachung des Beschlusses. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Protokollaufnahme bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg, einzureichen. Alternativ kann die Beschwerde auch vor jedem anderen Amtsgericht zur Niederschrift gegeben werden, allerdings muss das Protokoll rechtzeitig beim zuständigen Gericht in Flensburg eingehen, um die Frist zu wahren.
Die Entscheidung wurde am 29. Oktober 2024 veröffentlicht und ist auf den entsprechenden öffentlichen Plattformen einzusehen. Ein elektronischer Rechtsbehelf ist ebenfalls möglich, wobei die Einreichung über gesicherte Übermittlungswege wie das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erfolgen muss.
Dieser Schritt markiert eine wichtige Phase im Insolvenzverfahren der Precision Medicine Alliance GmbH. Ob und wie das Unternehmen gerettet werden kann, wird sich in den kommenden Wochen zeigen, wenn der Insolvenzverwalter die Vermögenswerte und die wirtschaftlichen Perspektiven des Unternehmens analysiert.
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