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Vorläufige Insolvenzverwaltung für SPRICK Holding GmbH angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Bielefeld hat am 27. Dezember 2024 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SPRICK Holding GmbH, Schulstraße 10, 33330 Gütersloh, vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens angeordnet. Die SPRICK Holding GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 10490 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Marc Hanhörster und Jochen Hanhörster vertreten.

Geschäftszweig der SPRICK Holding GmbH

Das Unternehmen befasst sich mit dem Erwerb und der Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Beteiligung an in- und ausländischen Unternehmen.

Anordnung des Amtsgerichts

Gemäß §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) wurde Rechtsanwalt Axel Geese, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Maßnahmen umfassen:

  1. Beschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der SPRICK Holding GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Zahlungsanweisung an Drittschuldner:
    Schuldner der SPRICK Holding GmbH (Drittschuldner) dürfen keine Zahlungen mehr an die Gesellschaft leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen und Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Einziehung von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  4. Einstellung der Zwangsvollstreckung:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Maßnahmen werden eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Ziel der Maßnahmen

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der SPRICK Holding GmbH bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder Fortführung der Unternehmensgeschäfte zu ermöglichen.

Rechtsmittel

Der Beschluss kann von der Schuldnerin oder betroffenen Gläubigern mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Bielefeld einzureichen.

Aktenzeichen: 43 IN 966/24
Datum des Beschlusses: 27. Dezember 2024

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