Startseite Vorsicht Vorläufige Insolvenzverwaltung für SwissCommerce Trading GmbH angeordnet
Vorsicht

Vorläufige Insolvenzverwaltung für SwissCommerce Trading GmbH angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
Teilen

Das Amtsgericht Gießen hat am 12. Dezember 2024 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SwissCommerce Trading GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Ziel der Maßnahme ist es, das Unternehmensvermögen zu sichern und eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorzubereiten.

Hintergrund

Die SwissCommerce Trading GmbH, ansässig in Gießen und geführt durch den Geschäftsführer Alexander Trampisch, hat offenbar finanzielle Schwierigkeiten, die zur Stellung eines Insolvenzantrags geführt haben. Das Unternehmen ist im Handelsregister beim Amtsgericht Gießen unter HRB 8337 eingetragen.

Der Antrag wurde durch den Verfahrensbevollmächtigten, Rechtsanwalt Richard Johannes Kurlinsky, eingereicht.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Das Gericht hat Rechtsanwalt Holger Käs aus Gießen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Rechtsanwalt Käs übernimmt ab sofort die Aufgabe, die finanziellen Transaktionen und Vermögenswerte der SwissCommerce Trading GmbH zu überwachen.

Zu seinen Befugnissen gehören:

  1. Einziehung von Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens.
  2. Entgegennahme eingehender Gelder.
  3. Verbot von eigenständigen Verfügungen der Schuldnerin, es sei denn, sie erfolgen mit seiner Zustimmung.

Anordnung des Zustimmungsvorbehalts

Das Gericht hat angeordnet, dass:

  • Verfügungen des Unternehmens über Forderungen, Anlage- und Umlaufvermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
  • Die Begründung, Änderung oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen ebenfalls der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters bedarf.
  • Die Schuldner des Unternehmens nur noch unter Berücksichtigung dieser Anordnung Zahlungen leisten dürfen.

Aussetzung von Zwangsvollstreckungen

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen wurden untersagt. Bereits eingeleitete Maßnahmen wurden vorläufig eingestellt, mit Ausnahme von Maßnahmen gegen unbewegliches Vermögen.

Rechtsmittelbelehrung

Betroffene Parteien, einschließlich der Antragstellerin und der Gläubiger, können die Entscheidung mit einer sofortigen Beschwerde anfechten. Die Beschwerde ist binnen zwei Wochen schriftlich oder zu Protokoll bei dem Amtsgericht Gießen einzureichen.

Ausblick

Die SwissCommerce Trading GmbH befindet sich nun in einer kritischen Phase. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens prüfen und mögliche Sanierungsoptionen bewerten. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, ob eine Weiterführung des Unternehmens oder eine geordnete Abwicklung erfolgt.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Vorsicht

BaFin warnt vor Angeboten auf der Website novapoint.ai

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Aktivitäten des Unternehmens Novapoint,...

Vorsicht

Warnung der BaFin: Ermittlungen gegen Safe Refund LTD und deren Website safe-refund.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor den Aktivitäten der angeblich...

Vorsicht

Marktmanipulation: Die Risiken von Wash-Trades und wie Sie sie vermeiden können

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Anlegerinnen und Anleger vor der Praxis...

Vorsicht

BaFin warnt vor robofund.net: Unerlaubte Finanzdienstleistungen der Amundi Management Ltd.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor der Amundi Management...