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Vorläufige Insolvenzverwaltung für SZ Hatzfeld Berleburger Straße GmbH angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Hildesheim hat am 27. Dezember 2024 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SZ Hatzfeld Berleburger Straße GmbH, Käthe-Paulus-Straße 2a, 31157 Sarstedt (HRB 207742), die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Werner Ströer vertreten.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die Maßnahmen im Überblick:

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Rechtsanwalt Jens Wilhelm V, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Kontaktdaten:
Telefon: 0511-6968460
Fax: 0511-69684679
E-Mail: kanzlei@Wilhelm-Kollegen.de

Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Die SZ Hatzfeld Berleburger Straße GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Anweisung an Drittschuldner:
Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) sind angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt.

Ziele der vorläufigen Maßnahmen

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dem Schutz und der Sicherung der Vermögenswerte der SZ Hatzfeld Berleburger Straße GmbH. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen zu überwachen und zu prüfen, ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Anordnung können sowohl die Antragstellerin als auch Gläubiger Beschwerde einlegen:

Frist: Zwei Wochen ab Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung.
Einreichung: Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim.
Form: Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten und vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein.
Einsicht in den Beschluss

Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hildesheim einsehbar.
Datenschutzhinweis

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DS-GVO und zu Ihren Rechten finden Sie auf der Website des Amtsgerichts Hildesheim.

Amtsgericht Hildesheim, 27. Dezember 2024

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