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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Thermoheld GmbH angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Weiden i.d. OPf. hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Thermoheld GmbH, Ritter-von-Eitzenberger-Straße 24, 95448 Bayreuth, Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte angeordnet. Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer Walter Hermann Adolf Schütz und Stefan Ziegler vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bayreuth unter der Nummer HRB 3653 eingetragen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Volker Böhm bestellt, erreichbar unter:

  • Adresse: Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
  • Telefon: +49 (911) 600 79 161
  • Fax: +49 (911) 600 79 10
  • E-Mail: nbg@schubra.de

Der Insolvenzverwalter übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu überwachen. Zudem soll er prüfen, ob die Vermögensmasse ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, und ob ein Insolvenzgrund vorliegt.

Maßnahmen zur Vermögenssicherung

  1. Verfügungsbeschränkungen:
    • Die Thermoheld GmbH darf ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht mehr über ihr Vermögen verfügen.
    • Dies umfasst insbesondere die Einziehung von Außenständen.
  2. Zahlungen an die Schuldnerin:
    • Gläubiger der Thermoheld GmbH dürfen Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
  3. Zwangsvollstreckungen:
    • Bereits begonnene Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden vorläufig eingestellt.
    • Neue Zwangsvollstreckungen sind untersagt, sofern keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind.

Prüfauftrag des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde außerdem beauftragt:

  • Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Thermoheld GmbH zu prüfen.
  • Ein Gutachten zu erstellen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.
  • Maßnahmen zu ergreifen, um die Insolvenzmasse zu sichern, einschließlich der Einrichtung eines Sonderkontos für eingehende Gelder.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden.

  • Ort der Einreichung: Amtsgericht Weiden i.d. OPf., Ledererstraße 9, 92637 Weiden i.d. OPf.
  • Form: Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle.

Für elektronische Einreichungen gelten die Vorgaben der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV). Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Aktenzeichen: IN 306/24
Gericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. – Insolvenzgericht
Datum: 28. November 2024

Dieser Beschluss dient dem Schutz der Gläubiger und der Klärung, ob eine geordnete Abwicklung oder Fortführung der Thermoheld GmbH möglich ist.

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