Das Amtsgericht Stuttgart hat im Verfahren über den Insolvenzantrag der Vivonio Holding GmbH, Leopoldstraße 16, 80802 München, umfassende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens angeordnet. Der Beschluss erging am 26. November 2024 um 15:00 Uhr, um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern.
Gegen den Beschluss können sowohl die Schuldnerin als auch Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung des Beschlusses, dessen Zustellung oder seiner öffentlichen Bekanntmachung auf der Plattform insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde ist schriftlich oder elektronisch einzulegen, wobei einfache E-Mails nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Elektronische Einreichungen müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erfolgen.
Aktenzeichen: 8 IN 2015/24
Gericht: Amtsgericht Stuttgart – Insolvenzgericht
Datum: 26. November 2024
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