Das Amtsgericht Passau hat am 28. Oktober 2024 im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der WISO Trading GmbH mit Sitz in Perlesreut angeordnet. Die Gesellschaft wird vertreten durch den Geschäftsführer und ist beim Amtsgericht Passau unter der Register-Nummer HRB 11993 eingetragen.
Einsetzung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Zum Schutz des Vermögens der WISO Trading GmbH vor nachteiligen Veränderungen hat das Gericht die Rechtsanwältin Elisabeth Roggenhofer aus Deggendorf zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Ihre Aufgabe ist es, die finanziellen Aktivitäten der Schuldnerin zu überwachen und sicherzustellen, dass das Vermögen im Interesse der Gläubiger gesichert bleibt.
Eingeschränkte Verfügungsbefugnis der Schuldnerin
Im Zuge der Anordnung wurde festgelegt, dass Verfügungen der WISO Trading GmbH nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin Elisabeth Roggenhofer wirksam sind. Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen, um sicherzustellen, dass keine Gelder unkontrolliert abfließen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens während der vorläufigen Insolvenzphase zu erhalten.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung können die betroffenen Parteien, also sowohl die WISO Trading GmbH als auch die Gläubiger, eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerde muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Passau schriftlich eingereicht werden. Alternativ kann die Beschwerde auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden, wobei die Frist nur gewahrt ist, wenn das Protokoll rechtzeitig beim Amtsgericht Passau eingeht.
Wichtige Hinweise zur elektronischen Einreichung
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, jedoch sind einfache E-Mails nicht ausreichend. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Für nähere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ERVV) verwiesen.
Ausblick
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ermöglicht es der WISO Trading GmbH, ihre Geschäftstätigkeiten fortzuführen, jedoch unter strenger Überwachung. Die vorläufige Insolvenzverwalterin Elisabeth Roggenhofer wird prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung unvermeidlich ist. Die Gläubiger und andere Beteiligte haben die Möglichkeit, im Rahmen des Insolvenzverfahrens ihre Ansprüche anzumelden und die weiteren Entwicklungen zu verfolgen.
Das vollständige Beschlussdokument ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Passau einsehbar.
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