Startseite Vorsicht Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Span-Service Holzlogistik GmbH
Vorsicht

Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Span-Service Holzlogistik GmbH

viarami (CC0), Pixabay
Teilen

Aktenzeichen: 3 IN 206/24
Gericht: Amtsgericht Landau in der Pfalz – Insolvenzgericht
Datum des Beschlusses: 09.12.2024


Sachverhalt

Die Span-Service Holzlogistik GmbH (HRB 1309), ansässig in Annweiler, hat ein Insolvenzantragsverfahren eingeleitet. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Gustav Kühner vertreten. Der Antrag wurde durch den Verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalt Dr. Mark Schüssler, Weinheim, gestellt.

Am 27.11.2024 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Mit dem aktuellen Beschluss wurde der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Martin Wiedemann aus der Kanzlei Ernestus Rechtsanwälte in Mannheim, mit zusätzlichen Befugnissen ausgestattet.


Anordnung des Gerichts

Gemäß §§ 21, 22 InsO wurden folgende Maßnahmen getroffen, um die Insolvenzmasse zu sichern und die Gläubiger zu schützen:

  1. Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, mit der VR Bank Südliche Weinstraße Wasgau eG eine Vereinbarung zu schließen, die eine Anzahlung in Höhe von 250.000,00 € vorsieht. Diese Summe dient:

    • Der Deckung zukünftiger Massebeteiligungen sowie
    • Feststellungs- und Verwertungskosten gemäß §§ 170, 171 InsO.

    Die Anzahlung wird auf die im eröffneten Insolvenzverfahren tatsächlich anfallenden Kosten angerechnet.

  2. Begründung von Masseverbindlichkeiten:
    Die Vereinbarung begründet Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 2 InsO.
  3. Entzug der Verfügungsmacht:
    Die Schuldnerin verliert in diesem Umfang die Verfügungsmacht über ihr Vermögen.

Bisherige Beschlüsse

  • 27.11.2024: Einleitung der vorläufigen Insolvenzverwaltung.
  • 03.12.2024: Ergänzende Maßnahmen zur Vermögenssicherung.
  • Diese Beschlüsse bleiben weiterhin gültig und unberührt.

Ziele der Anordnung

  • Sicherstellung der finanziellen Mittel für die Durchführung des Insolvenzverfahrens.
  • Schutz der Gläubigerrechte durch eine gesicherte Kostenübernahme.

Verfahrensbeteiligte

  • Antragstellerin: Span-Service Holzlogistik GmbH
  • Geschäftsführer: Gustav Kühner
  • Verfahrensbevollmächtigter: Dr. Mark Schüssler, Rechtsanwalt, Weinheim
  • Vorläufiger Insolvenzverwalter: Martin Wiedemann, Ernestus Rechtsanwälte, Mannheim

Dieser Beschluss stellt sicher, dass die Insolvenzmasse für die weiteren Verfahrenskosten und Gläubigeransprüche gesichert bleibt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat umfassende Befugnisse, um die Interessen der Gläubiger zu wahren und die Fortführung des Verfahrens finanziell abzusichern.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Vorsicht

Das Ende eines Trends?Dubai-Schokolade: Ein süßer Trend mit bitterem Beigeschmack

Schokoladenliebhaber aufgepasst: Die sogenannte Dubai-Schokolade ist nicht nur ein süßer Hype, sondern...

Vorsicht

BaFin warnt vor Krypto-Plattform snutx.com: Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten der Webseite www.snutx.com....

Vorsicht

Manz AG der Insolvenzbeschluss

14 IN 2198/24 | In dem Verfahren über den Antrag Manz AG,...

Vorsicht

Insolvenz: CG Mariannen-Campus Ost GmbH & Co. KG

In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das...