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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die CTK Contract Furniture GmbH angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Im Insolvenzantragsverfahren der CTK Contract Furniture GmbH, ansässig in der Luisenstraße 4, 30159 Hannover, hat das Amtsgericht Hannover am 14. Januar 2025 um 15:23 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Unternehmens angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister Hannover unter der Nummer HRB 222916 eingetragen und wird von ihrem Geschäftsführer Hendrik Kreft, wohnhaft in der Bunnenbergstraße 14 A, 30165 Hannover, vertreten.

Kernaussagen des Beschlusses

  • Verfügungsbeschränkung: Ab sofort sind Verfügungen der CTK Contract Furniture GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Malte Köster wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Seine Kontaktdaten lauten:
    • Adresse: Luisenstraße 4, 30159 Hannover
    • Telefon: 0511 357710-0
    • Fax: 0511 357710-11
    • Website: www.willmerkoester.de
  • Anordnung an Schuldner: Die Schuldner der Antragstellerin (CTK Contract Furniture GmbH) sind verpflichtet, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der Anweisungen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Antragstellerin sowie Gläubiger haben die Möglichkeit, sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss einzulegen.

  • Frist: Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung der Entscheidung beim Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung einzulegen.
  • Anschrift für die Einreichung:
    • Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover
    • Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover
    • Postfach: 2 27, 30002 Hannover
    • Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167
  • Voraussetzungen für die Beschwerde:
    • Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses und eine Erklärung enthalten, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird.
    • Soll die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, ist der Umfang der Anfechtung zu benennen.
    • Die Beschwerde sollte begründet werden und ist vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Datenschutzhinweis

Hinweise zu Datenschutz und Ihren Rechten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie auf der Website des Amtsgerichts Hannover unter:
Datenschutzerklärung Amtsgericht Hannover.

Auf Wunsch kann die Datenschutzerklärung auch per Post zugesandt werden.

Ausblick

Die vorläufige Insolvenzverwaltung markiert einen entscheidenden Schritt im Verfahren. Dr. Malte Köster wird die Vermögensverhältnisse der CTK Contract Furniture GmbH prüfen und Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens einleiten. Ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird, entscheidet das Amtsgericht Hannover in den kommenden Wochen.

Geschäftspartner, Kunden und Gläubiger sollten sich frühzeitig mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.

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