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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Wellness- und Seminarhotel Jann Hof GmbH angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Am 9. Januar 2025 hat das Amtsgericht Celle (Aktenzeichen: 34 IN 67/24) im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Wellness- und Seminarhotel Jann Hof GmbH, mit Sitz in Winsen (Aller), die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführer Verena Thimm und Jürgen Thimm, sieht sich nun einer vorläufigen Insolvenzverwaltung gegenüber.
Hintergrund der Entscheidung

Die Wellness- und Seminarhotel Jann Hof GmbH, die in der Bannetzer Straße 26 in Winsen (Aller) ansässig ist, betreibt ein Wellness- und Seminarhotel, das auf Veranstaltungen, Tagungen und Erholung spezialisiert ist. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten hat das Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt, woraufhin das Insolvenzgericht Celle Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte ergriffen hat.
Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Im Zuge der Entscheidung wurden sämtliche Verfügungen über das Vermögen des Unternehmens nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Tim F. Gätcke, wirksam. Herr Gätcke ist in der Kanzlei Gätcke Insolvenzverwaltung, mit Sitz in Celle, tätig. Er ist nun für die Überwachung und Sicherung der Insolvenzmasse zuständig.

Seine Kontaktdaten lauten:

Adresse: Vogelberg 38, 29227 Celle
Telefon: 05141 30284-52
Fax: 05141 30284-50
E-Mail: lohmann@gaetcke-inso.de
Webseite: www.gaetcke-insolvenzverwaltung.de

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Gätcke übernimmt die Überwachung der Geschäftsführung und die Sicherung der Vermögenswerte der Jann Hof GmbH. Dazu zählen:

Vermögenssicherung: Alle finanziellen Transaktionen und Verfügungen bedürfen seiner Zustimmung.
Gläubigerschutz: Sicherstellung, dass keine Vermögenswerte unrechtmäßig entzogen werden.
Kommunikation: Gläubiger und Schuldner sind angehalten, Zahlungen ausschließlich unter Berücksichtigung des Beschlusses zu leisten.

Rechtsmittel für Betroffene

Die Antragstellerin sowie betroffene Gläubiger können gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Celle sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerde muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung bzw. öffentlicher Bekanntmachung beim Insolvenzgericht in Celle eingereicht werden. Eine Begründung der Beschwerde ist wünschenswert, aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Datenschutz und Hinweise

Betroffene werden zudem darauf hingewiesen, dass alle datenschutzrechtlichen Informationen gemäß der DSGVO in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Celle aufgeführt sind. Diese kann online abgerufen oder auf Wunsch zugesendet werden.
Fazit

Die vorläufige Insolvenzverwaltung über die Wellness- und Seminarhotel Jann Hof GmbH markiert einen entscheidenden Schritt zur Klärung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens. Gläubiger und Geschäftspartner sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und bei Forderungen den Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter suchen, um ihre Interessen zu sichern.

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