Das Amtsgericht München hat am 05. Dezember 2024 um 09:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der PMS GmbH angeordnet. Die Firma mit Sitz in Ismaning (Dorfstraße 68, 85737 Ismaning) wird im Handelsregister unter der Nummer HRB 255243 geführt und von den Gesellschaftern Apti Bentri und Kolbe Alexander sowie Geschäftsführer Serkan Karahan vertreten.
Anordnung durch das Gericht:
- Vorläufiger Insolvenzverwalter:
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Max Liebig (Schäfflerstraße 3, 80333 München) bestellt.
- Der Insolvenzverwalter übernimmt die Überwachung der Vermögensverfügungen der PMS GmbH und hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und das Vermögen zu sichern.
- Einschränkungen für die Schuldnerin:
- Verfügungen der PMS GmbH über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Die Einziehung von Außenständen durch die PMS GmbH ist ebenfalls nur noch mit Genehmigung des Insolvenzverwalters erlaubt.
- Verbot für Drittschuldner:
- Drittschuldner, also Kunden oder Geschäftspartner, die Zahlungen an die PMS GmbH leisten, sind dazu aufgefordert, diese nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Was bedeutet das für betroffene Kunden?
Kunden der PMS GmbH, die Vorauszahlungen geleistet oder offene Lieferungen erwartet haben, sind direkt von der Insolvenz betroffen. Nach Angaben von Rechtsanwalt Maurice Högel vom Portal verbraucherschutz-solar.de sollten Kunden nun schnell handeln, um ihre Rechte zu wahren:
- Forderungen dokumentieren und sichern: Kunden sollten ihre Verträge, Zahlungsbelege und andere Nachweise zusammenstellen. Diese Dokumente sind wichtig, um Ansprüche im späteren Insolvenzverfahren anzumelden.
- Kontakt zum Insolvenzverwalter: Kunden können sich schriftlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden, um ihre Forderungen oder offenen Dienstleistungen zu klären.
- Rücktritt vom Vertrag prüfen: Unter bestimmten Umständen kann ein Rücktritt vom Vertrag möglich sein, jedoch müssen bereits gezahlte Beträge als Forderung im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.
Wie können Forderungen angemeldet werden?
Sobald das Insolvenzgericht das Verfahren offiziell eröffnet, können betroffene Kunden ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Dabei sind folgende Schritte zu beachten:
- Die Forderung muss schriftlich und mit einer genauen Begründung (z. B. Rechnung oder Vertrag) eingereicht werden.
- Es empfiehlt sich, professionelle Unterstützung durch einen Anwalt oder eine Verbraucherberatung in Anspruch zu nehmen, um formale Fehler bei der Anmeldung zu vermeiden.
Wie stehen die Erfolgsaussichten für Kunden?
Nach Einschätzung von Experten hängen die Erfolgsaussichten maßgeblich von der finanziellen Situation der PMS GmbH und der Anzahl der konkurrierenden Gläubiger ab. Vorrangig werden Mitarbeitergehälter, Sozialversicherungsbeiträge und Bankschulden bedient. Kunden müssen damit rechnen, dass sie nur einen kleinen Teil ihrer Forderungen zurückerhalten.
Was können Kunden tun, um sich künftig zu schützen?
Rechtsanwalt Maurice Högel empfiehlt, bei zukünftigen Geschäftsbeziehungen Anzahlungen möglichst gering zu halten und vorab die Seriosität eines Unternehmens zu prüfen. Besonders im Bereich erneuerbare Energien und Solartechnik ist es ratsam, auf Anbieter zu setzen, die transparent arbeiten und eine langfristige Marktpräsenz nachweisen können.
Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter:
Dr. Max Liebig
Schäfflerstraße 3
80333 München
Telefon: +49 (89) 2500369-0
E-Mail: kontakt@inso-liebig.de
Fazit:
Kunden der PMS GmbH sollten schnell handeln, um ihre Rechte im Insolvenzverfahren zu sichern. Wichtig ist, alle relevanten Unterlagen bereitzuhalten, die Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden und sich gegebenenfalls rechtlich beraten zu lassen. Betroffene können sich zudem an Verbraucherportale wie verbraucherschutz-solar.de wenden, um Unterstützung bei der Forderungsanmeldung zu erhalten.
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