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Vorläufige Sicherungsmaßnahmen erklärt

MoteOo (CC0), Pixabay
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Vorläufige Sicherungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die von einer Staatsanwaltschaft ergriffen werden können, um die Beweise für eine Straftat zu sichern oder um die Flucht oder die Vereitelung der Strafverfolgung einer Person zu verhindern. Zu den vorläufigen Sicherungsmaßnahmen gehören unter anderem:

Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen
Beschlagnahme von Beweismitteln
Anordnung von Haftbefehlen
Anordnung von Meldeauflagen
Anordnung von Kontaktverboten
Anordnung von Reiseverboten

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen können auch ergriffen werden, um die Rechte von Opfern einer Straftat zu schützen. So kann die Staatsanwaltschaft beispielsweise anordnen, dass ein Täter sich von einem Opfer fernhalten soll oder dass er keinen Kontakt zu ihm aufnehmen darf.

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen sind ein starkes Instrument der Staatsanwaltschaft. Sie dürfen jedoch nur ergriffen werden, wenn die Staatsanwaltschaft hinreichende Gründe für den Verdacht einer Straftat hat und die Maßnahmen geeignet, erforderlich und angemessen sind.

Wenn Sie von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen betroffen sind, sollten Sie sich unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
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Vorläufige Sicherungsmaßnahmen können auch gegen Vermögenswerte ergriffen werden. Dies geschieht in der Regel, wenn die Staatsanwaltschaft den Verdacht hat, dass der Vermögenswert durch eine Straftat erlangt wurde oder dass er verwendet werden könnte, um eine Straftat zu begehen. Zu den Vermögenswerten, die beschlagnahmt werden können, gehören unter anderem:

Bargeld
Wertpapiere
Immobilien
Fahrzeuge
Kunstgegenstände
Schmuck

Die Beschlagnahme von Vermögenswerten ist ein einschneidender Eingriff in die Rechte des Eigentümers. Der Eigentümer hat jedoch das Recht, gegen die Beschlagnahme vorzugehen. Er kann beispielsweise beantragen, dass die Beschlagnahme aufgehoben wird oder dass ihm der Wert des Vermögenswertes ausgezahlt wird.

Wenn Sie von der Beschlagnahme eines Vermögenswertes betroffen sind, sollten Sie sich unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

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