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Vorläufige Verwaltung im Insolvenzantragsverfahren der DSB Emden GmbH angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Aurich hat am 27. November 2024 um 15:46 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DSB Emden GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Leeraner Straße 6, 26725 Emden wird von Geschäftsführer Dietrich Haferbier vertreten.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tim Stoll bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Wallstraße 11, 26122 Oldenburg (Oldenburg). Er ist erreichbar unter:

Ab sofort sind Verfügungen der DSB Emden GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Pflichten für Schuldner der DSB Emden GmbH

Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, Zahlungen oder andere Leistungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Dies dient dem Schutz der Insolvenzmasse und der geregelten Abwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse der DSB Emden GmbH (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde kann sowohl von der Antragsgegnerin als auch von Gläubigern eingelegt werden, sofern diese das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen möchten.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Bei einer öffentlichen Bekanntmachung beginnt die Frist nach Ablauf von zwei Tagen ab dem Veröffentlichungstag.

Die Beschwerde muss schriftlich bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aurich oder eines anderen Amtsgerichts eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten zu unterzeichnen und soll eine Begründung enthalten, die sich auf die angefochtenen Teile des Beschlusses bezieht.

Hintergrund und weitere Schritte

Mit der vorläufigen Verwaltung wird sichergestellt, dass die Vermögenswerte der DSB Emden GmbH im Interesse der Gläubiger erhalten bleiben. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Aurich eingesehen werden.

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