Am 17. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Neumünster die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Nobiskrug Rohrbau GmbH angeordnet (Aktenzeichen: 92 IN 10060/24).
Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen hat das Amtsgericht folgende Maßnahmen ergriffen:
Die Schuldnerin hat die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einzulegen:
Die Beschwerde muss die angefochtene Entscheidung benennen und von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neumünster eingesehen werden.
Fazit:
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Schuldnervermögens eingeleitet. Gläubiger und Beteiligte sind angehalten, die Weisungen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu beachten und weitere Entwicklungen sorgfältig zu verfolgen.
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