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Vorläufiges Insolvenzverfahren gegen Fonds 4 AvR Hemphöfen Grundstück Verwaltungs GmbH & Co. KG eröffnet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Hamburg (Az.: 67b IN 18/25) hat am 24. Januar 2025 um 16:11 Uhr das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fonds 4 AvR Hemphöfen Grundstück Verwaltungs GmbH & Co. KG angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Denkhaus (Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg) bestellt. Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit seiner Zustimmung erfolgen. Zudem sind Drittschuldner angewiesen, Zahlungen nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern ausschließlich an den Insolvenzverwalter.

Des Weiteren wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen – mit Ausnahme unbeweglicher Vermögenswerte – vorläufig untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungen werden bis auf Weiteres ausgesetzt.

Das Verfahren betrifft die im Handelsregister unter HRA 120377 eingetragene Gesellschaft, die durch die Fonds 4 AvR Hemphöfen Verwaltungs GmbH (HRB 141669) vertreten wird. Geschäftsführer ist Herr Benjamin Mertens.

Das weitere Vorgehen im Insolvenzverfahren bleibt abzuwarten.

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