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Startseite Allgemeines Finanzen Vorläufiges Insolvenzverfahren gegen NEXUS – Projektentwicklungsgesellschaft mbH eröffnet
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Vorläufiges Insolvenzverfahren gegen NEXUS – Projektentwicklungsgesellschaft mbH eröffnet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Gera hat am 03. Dezember 2024 um 13:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der NEXUS – Projektentwicklungsgesellschaft mbH mit Sitz in Triptis (Alfred-Brehm-Straße 29, 07819 Triptis) angeordnet. Die Gesellschaft wird durch den Geschäftsführer Horst Gröschel vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRB 204055 eingetragen.

Anordnung und Maßnahmen

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) hat das Gericht folgende Maßnahmen getroffen:

  1. Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
    Rechtsanwalt Michael Bleek (Große Allee 1 A, 07407 Rudolstadt) wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Herr Bleek ist erreichbar unter Telefon: 03672 318767, Telefax: 03672 318769 und E-Mail: info@sbf-inso.de.
  2. Verfügungsbeschränkungen:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft auch die Einziehung von Forderungen durch die Schuldnerin.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls keine Verkündung erfolgte, mit der Zustellung beziehungsweise mit der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gera (Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera) einzulegen. Alternativ kann die Beschwerde bei jedem Amtsgericht zu Protokoll erklärt werden, muss jedoch fristgerecht beim Insolvenzgericht in Gera eingehen. Eine anwaltliche Vertretung ist dabei nicht erforderlich.

Elektronische Einreichungen von Rechtsbehelfen sind ebenfalls möglich, jedoch müssen sie entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg, beispielsweise das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), erfolgen. Nähere Informationen zur elektronischen Kommunikation sind unter www.justiz.de verfügbar.

Hintergrund

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll das Vermögen der NEXUS – Projektentwicklungsgesellschaft mbH vor nachteiligen Veränderungen geschützt werden. Diese Maßnahme stellt sicher, dass keine Vermögenswerte unrechtmäßig entzogen werden und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens möglich ist.

Betroffene Gläubiger oder andere Beteiligte sollten bei Fragen oder Ansprüchen direkten Kontakt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Michael Bleek aufnehmen. Weitere Informationen und Details zum Verfahren sind über das Insolvenzgericht Gera oder die offiziellen Bekanntmachungsplattformen einsehbar.

Datum: 03. Dezember 2024
Gericht: Amtsgericht Gera – Insolvenzgericht

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