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Vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Okersee-Schiffahrt GmbH

viarami (CC0), Pixabay
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Aktenzeichen: 32 IN 58/24

Sachverhalt:
Am 05.12.2024 um 13:05 Uhr wurde durch das Amtsgericht Goslar die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Okersee-Schiffahrt GmbH angeordnet. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Clausthal-Zellerfeld (An der Weißwasserbrücke 1, 38707 Clausthal-Zellerfeld, HRB 110790) und wird durch den Geschäftsführer Michael Jonas Römermann (Tannenhöhe 15, 38707 Clausthal-Zellerfeld) vertreten.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Im Rahmen der Anordnung wurde festgelegt, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann (Löwenwall 6, 38100 Braunschweig) bestellt. Dr. Zimmermann ist unter den folgenden Kontaktmöglichkeiten erreichbar:

Auflagen für Schuldner:
Alle Schuldner der Antragstellerin sind aufgefordert, Leistungen nur noch unter Berücksichtigung des erlassenen Beschlusses zu erbringen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Einsichtnahme:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Goslar eingesehen werden.


Rechtsmittelbelehrung:

Die Entscheidung kann von der Antragstellerin oder jedem Gläubiger mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden, insbesondere im Hinblick auf die internationale Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848.

  • Frist: Die Notfrist beträgt zwei Wochen. Sie beginnt mit der Zustellung oder (bei öffentlicher Bekanntmachung) zwei Tage nach der Veröffentlichung. Maßgeblich ist das jeweils frühere Ereignis.
  • Einreichung: Beschwerden sind schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts einzureichen. Wichtig ist, dass die Beschwerde beim zuständigen Insolvenzgericht (Amtsgericht Goslar) eingeht.

Die Beschwerdeschrift muss Folgendes enthalten:

  1. Die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses.
  2. Eine Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird.
  3. Bei teilweiser Anfechtung: den Umfang der Anfechtung.

Es wird empfohlen, die Beschwerde zu begründen.

Zuständiges Insolvenzgericht:
Amtsgericht Goslar – Insolvenzabteilung
Kaiserbleek 8, 38640 Goslar
Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar


Hintergrund:

Die Okersee-Schiffahrt GmbH betreibt Dienstleistungen im Bereich der Schifffahrt und Touristik, insbesondere in der Region Harz. Durch die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird verhindert, dass das Vermögen der Gesellschaft ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters veräußert oder belastet wird. Dies dient dem Schutz der Gläubiger und der ordnungsgemäßen Abwicklung des Verfahrens.


Datenschutzhinweis:
Informationen zum Datenschutz und zu Betroffenenrechten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO sind in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Goslar einsehbar:
Datenschutzerklärung Amtsgericht Goslar.
Auf Wunsch kann die Datenschutzerklärung auch schriftlich angefordert werden.

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