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Vorläufiges Insolvenzverfahren über die Hackmann Immobilien GmbH & Co. KG angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Meppen hat im Rahmen eines Insolvenzantrags der Hackmann Immobilien GmbH & Co. KG am 11. November 2024 um 15:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das betroffene Unternehmen hat seinen Sitz in der Osteck 1, 26892 Dörpen und ist beim Amtsgericht Osnabrück unter der Handelsregisternummer HRA 206281 eingetragen.

Verfügungsbeschränkungen und Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung sind Verfügungen durch die Hackmann Immobilien GmbH & Co. KG nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht mit Sitz in Meppen, Dahlienstraße 47, bestellt. Dr. Kreuznacht übernimmt ab sofort die Sicherung und Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin.

Betroffene Gläubiger und Schuldner der Antragstellerin sind angehalten, ihre Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, um den Anforderungen des Insolvenzverfahrens gerecht zu werden (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einsicht und rechtliche Möglichkeiten

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde einzulegen. Diese ist sowohl für die Antragstellerin als auch für Gläubiger zulässig, insbesondere wenn die internationale Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 bestritten werden soll.

Die Beschwerde muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Meppen eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. bei öffentlicher Bekanntmachung zwei Tage nach Veröffentlichung. Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden.

Hintergrund und Ausblick

Die Hackmann Immobilien GmbH & Co. KG ist in der Immobilienbranche tätig. Die Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens zielt darauf ab, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Abwicklung im Interesse der Gläubiger vorzubereiten.

Im nächsten Schritt wird der vorläufige Insolvenzverwalter prüfen, ob ausreichend Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines möglichen Hauptinsolvenzverfahrens zu decken. Sollte dies der Fall sein, könnte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, um die Gläubiger zu bedienen und die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft zu klären.

Gläubiger und Interessierte können den Fortgang des Verfahrens über die öffentliche Bekanntmachung und die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Meppen verfolgen.

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