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Vorläufiges Insolvenzverfahren über F&P Stock Solution GmbH eingeleitet

geralt (CC0), Pixabay
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Am 10. Januar 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg im Verfahren 3605 IN 69/25 einen Beschluss gefasst, der das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der F&P Stock Solution GmbH einleitet. Ziel ist es, bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag nachteilige Veränderungen der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern.

Die Schuldnerin: F&P Stock Solution GmbH

Die F&P Stock Solution GmbH hat ihren Sitz in der Boxhagener Straße 18 in Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 256530 eingetragen. Das Unternehmen wird von den Geschäftsführern Oliver Berger, Stephan Ebert, Julius Göllner und Ole Mathis Schneikart vertreten. Es handelt sich hierbei um ein Unternehmen, das sich auf den Handel mit Mode- und Textilüberhängen spezialisiert hat.

Maßnahmen des Gerichts

Das Gericht hat zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin gemäß den §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) die folgenden Maßnahmen angeordnet:

  1. Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt, sofern diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Otto mit Kanzleisitz in der Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, bestellt.
  3. Verfügungsbeschränkung:
    Die Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Hintergrund und weitere Hinweise

Ziel des vorläufigen Verfahrens:

Das vorläufige Insolvenzverfahren dient dazu, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu sichern und eine detaillierte Prüfung vorzunehmen, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden soll. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Vermögenswerte des Unternehmens zu überwachen und vor weiteren Nachteilen zu schützen.

Rechtsbehelfe:

Betroffene Parteien, einschließlich der Schuldnerin und ihrer Gläubiger, können gegen den Beschluss Beschwerde einlegen. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt entweder mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Beschwerden können schriftlich oder elektronisch eingereicht werden, wobei elektronische Dokumente den gesetzlichen Anforderungen entsprechen müssen (z. B. durch eine qualifizierte elektronische Signatur).

Veröffentlichung der Informationen:

Die Anordnung und weitere relevante Informationen werden im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht. Im Falle der Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Veröffentlichung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen gelöscht.

Bedeutung des Beschlusses

Mit der Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist die F&P Stock Solution GmbH in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt. Ziel ist es, eine geordnete Abwicklung oder Sanierung des Unternehmens zu ermöglichen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob eine Restrukturierung machbar ist oder ob das Verfahren in die reguläre Insolvenz übergeht.

Ausblick

Die nächsten Schritte umfassen die Prüfung der wirtschaftlichen Lage durch den vorläufigen Insolvenzverwalter sowie die Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die Auswirkungen auf die Gläubiger und die Mitarbeiter der F&P Stock Solution GmbH werden maßgeblich davon abhängen, ob das Unternehmen saniert oder liquidiert wird.

Das Verfahren ist ein weiteres Beispiel für die Herausforderungen mittelständischer Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

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