Am 08.01.2025 hat das Amtsgericht Bremen die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Lehnert Asset Management GmbH, ansässig in der Steinacker 3, 28717 Bremen, angeordnet. Die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Dr. Stefan Lehnert, sieht sich nun mit einem vorläufigen Insolvenzverfahren konfrontiert, das unter dem Aktenzeichen 531 IN 19/24 geführt wird.
Eckpunkte des Beschlusses
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung werden Verfügungen der Lehnert Asset Management GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu verhindern.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann bestellt. Dr. Kaufmann ist bei der Kanzlei Pluta tätig und unter folgender Adresse erreichbar:
- An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen
- Telefon: 0421 / 83 500 8-0
- Fax: 0421 / 83 500 8-49
- Webseite: www.pluta.net
Die Schuldner der Lehnert Asset Management GmbH, d.h. diejenigen, die Zahlungen oder Leistungen an das Unternehmen zu erbringen haben, wurden ausdrücklich darauf hingewiesen, ihre Leistungen nur noch unter Beachtung der neuen rechtlichen Vorgaben zu erbringen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Zahlungen oder andere Leistungen direkt an die Schuldnerin könnten ansonsten unwirksam sein.
Rechtsmittelbelehrung
Der Beschluss des Insolvenzgerichts kann innerhalb von zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Dieses Rechtsmittel steht sowohl der Antragstellerin (Lehnert Asset Management GmbH) als auch den Gläubigern offen, insbesondere wenn die internationale Zuständigkeit des deutschen Gerichts für das Hauptinsolvenzverfahren angezweifelt wird.
Die Frist für die Einlegung der Beschwerde beginnt mit der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Die Beschwerde muss schriftlich beim Amtsgericht Bremen, Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, eingelegt werden. Alternativ kann sie zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden, wobei die rechtzeitige Weiterleitung an das Amtsgericht Bremen sichergestellt sein muss. Die Beschwerde muss von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet werden und die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie eine Erklärung über den Umfang der Anfechtung enthalten.
Hintergrund und Ausblick
Die Lehnert Asset Management GmbH, deren Tätigkeitsschwerpunkt offenbar in der Verwaltung von Vermögenswerten liegt, steht damit vor einer ungewissen Zukunft. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Vermögensverhältnisse des Unternehmens zu prüfen und festzustellen, ob die Mittel ausreichen, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Auf Basis dieser Prüfung wird das Insolvenzgericht zu einem späteren Zeitpunkt über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.
Für Gläubiger ist es von Bedeutung, den weiteren Verlauf des Verfahrens zu beobachten, insbesondere im Hinblick auf die Anmeldung von Forderungen, falls das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Der vollständige Beschluss des Insolvenzgerichts kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremen eingesehen werden.
Es bleibt abzuwarten, ob die Lehnert Asset Management GmbH in der Lage sein wird, einen Teil ihrer Geschäfte weiterzuführen, oder ob eine geordnete Abwicklung erfolgt. Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich über ihre Rechte und die weiteren Schritte im Insolvenzverfahren informieren.
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