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Vorläufiges Insolvenzverfahren über Wohnwert Sanierung GmbH eröffnet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 18. November 2024 ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnwert Sanierung GmbH eingeleitet. Die Gesellschaft mit Sitz in Monheim am Rhein, Niederstraße 18, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92426 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Prodromos Samourkasidis vertreten.

Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens

Im Rahmen der Verfahrenseröffnung wurden gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos aus Düsseldorf wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt. Er ist unter der Adresse Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf erreichbar.
  2. Einschränkung der Verfügungsgewalt der Schuldnerin:
    Verfügungen über das Vermögen der Wohnwert Sanierung GmbH sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme soll verhindern, dass während des Verfahrens Vermögenswerte unkontrolliert abfließen.
  3. Einziehung von Forderungen und Bankguthaben:
    Drittschuldner, also Personen oder Unternehmen, die der Wohnwert Sanierung GmbH Geld schulden, dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die GmbH leisten. Stattdessen wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Ziele und Bedeutung des Verfahrens

Das vorläufige Insolvenzverfahren dient dazu, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens zu schaffen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird eine Bestandsaufnahme der wirtschaftlichen Situation der Wohnwert Sanierung GmbH durchführen und prüfen, ob eine Sanierung oder eine geordnete Abwicklung möglich ist.

Ausblick für Gläubiger und Geschäftspartner

Für die Gläubiger der Wohnwert Sanierung GmbH ist diese Phase entscheidend, da sie darüber entscheidet, ob und in welchem Umfang ihre Forderungen beglichen werden können. Geschäftspartner sollten beachten, dass Zahlungen an die Schuldnerin derzeit nur unter Berücksichtigung der Anordnung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Weiteres Verfahren

Das Amtsgericht Düsseldorf wird nach Abschluss der vorläufigen Phase entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird und welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden. Bis dahin ist der vorläufige Insolvenzverwalter die zentrale Instanz zur Verwaltung und Sicherung des Unternehmensvermögens.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 502 IN 234/24 geführt. Betroffene Parteien und Gläubiger können sich bei Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren.

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