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Anlegerschutz

Vorschlag zur Gestaltung von Finanzwerbung und Vertrieb von Finanzprodukten

Tumisu (CC0), Pixabay
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Hervorhebung des Totalverlustrisikos:
Jede Internetseite und jeder Prospekt, der Finanzprodukte bewirbt, muss einen großen, farblich hervorgehobenen Hinweis enthalten: „Totalverlustrisiko“.
Dieser Hinweis darf nicht im Kleingedruckten versteckt werden, sondern muss deutlich sichtbar und lesbar sein.

Verbot von Werbung mit Prominenten:
Werbung für Finanzprodukte darf keine Prominenten beinhalten, es sei denn, diese erklären sich bereit, persönlich für die beworbenen Produkte in Haftung zu gehen.

Zulassung nur durch registrierte Vermittler:
Die Vermittlung aller Finanzprodukte darf ausschließlich durch Vermittler erfolgen, die im offiziellen Vermittlerregister eingetragen sind.
Dies gewährleistet, dass nur qualifizierte und überprüfte Vermittler tätig werden dürfen.

Einschränkung von Sponsoringaktivitäten:
Unternehmen, die noch Anlegergelder zurückzahlen müssen, dürfen kein Sponsoring für Sportvereine oder soziale Zwecke betreiben.
Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Priorität auf die Rückzahlung der Gelder an die Anleger gelegt wird.

Transparenz und Online-Informationen:
Jedem Anleger muss die Möglichkeit gegeben werden, sich online über den wirtschaftlichen Fortschritt seines Investments zu informieren.
Dies umfasst regelmäßige Updates und den Zugang zu wichtigen Informationen über das Investment.

Veröffentlichung von Jahresabschlüssen:
Die Bilanzen des abgelaufenen Jahres müssen innerhalb von drei Monaten des neuen Jahres veröffentlicht werden.
Dies trägt zur Transparenz und Vertrauensbildung bei den Anlegern bei.

Diese Vorschläge sollen sicherstellen, dass Finanzwerbung transparent und ehrlich gestaltet wird, um Anleger besser zu schützen und das Vertrauen in Finanzprodukte zu stärken.

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