Das Telekommunikationsunternehmen aus Düsseldorf, dessen Name stark an den der Deutschen Telekom GmbH aus Bonn erinnert, hat Verbraucher*innen veranlasst zu glauben, dass es um Änderungen in einem bestehenden Vertrag geht. Dies hat zu Forderungen nach Schadenersatz geführt.
„Die Deutsche Telekom fragt bei ihren Kunden nach, ob sie tatsächlich kündigen möchten“, erläutert Robert Kluttig, der Leiter des Beratungszentrums Dresden. Einige Verbraucher*innen waren sich dieser Situation nicht bewusst und dachten, es handele sich um eine Tochtergesellschaft der Telekom, so Kluttig.
Wenn ein Verbraucher ein bereits ausgefülltes Vertragsangebot der 1N Telecom unterschreibt und zurückschickt, beinhaltet dies auch die Kündigung des bestehenden Vertrages bei dem bisherigen Anbieter. Wenn die Kündigung von der Telekom nach einer Rückfrage nicht umgesetzt wird, erhalten die Verbraucher ein Schreiben von der 1N Telecom GmbH, in dem Schadenersatz gefordert wird.
„Es ist wichtig, dass persönlich adressierte Schreiben sorgfältig überprüft werden. Ob diese wirklich von dem eigenen Vertragspartner stammen oder nicht, kann im Zweifelsfall erfragt werden“, rät Kluttig.
Bei Fragen zu Betrugsmaschen und für individuelle Beratungen zu rechtlichen und finanziellen Themen steht die Verbraucherzentrale in Dresden zur Verfügung.
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