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Vorsicht bc connect Anleger in der Schweiz, fallen Sie nicht auf Hilfsangebote herein!

stux (CC0), Pixabay
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Mit Verlaub, für uns ist das Abzocke, denn wir sind hier in einem Insolvenzverfahren, wo Sie Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden müssen. Erkennt der Insolvenzverwalter Ihre Forderung an, dann bekommen Sie genau wie jeder andere Anleger die sogenannte Insolvenzquote ausbezahlt.

Solche Angebote sind Anlegerabzocke 2.0, nicht mehr und nicht weniger. Natürlich haben Sie die Möglichkeit, den Vermittler zu verklagen, denn das Angebot war in Deutschland „erlaubnispflichtig“, hatte aber eben genau diese Erlaubnis nicht. Das wiederum kann den Vermittler in die Haftung bringen. Dafür benötigen Sie aber dann einen Rechtsanwalt, keinen dubiosen unseriösen Geldeintreiber oder jemanden, der Ihnen verspricht, „im Himmel ist Jahrmarkt“.

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