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Vorsicht Drückerkolonnen unterwegs!!!!!!!! Kabelfernsehen usw.

stevepb (CC0), Pixabay
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Noch bis zum 30. Juni 2024 gilt bei Kabelanschlüssen das sogenannte Nebenkostenprivileg. Gibt es in einem Mietshaus einen Kabelanschluss für TV, dürfen die Eigentümer die Kosten dafür über die Nebenkostenabrechnung an alle Mieter weitergeben. Die müssen sogar dann zahlen, wenn sie den Anschluss gar nicht nutzen. Doch damit ist ab dem 1. Juli 2024 Schluss.

Deshalb erhalten zahlreiche Mieter von ihren Vermietern Briefe, in denen diese darüber informieren, dass eine zentrale Versorgung ihrer Wohnanlage mit Kabelfernsehen und Radio aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr möglich ist und das Kabelfernsehen zum 1. Januar oder später abgeschaltet wird.

Mieter müssen sich selbst um Verträge mit Fernsehanbietern kümmern. Anbieter von Fernsehanschlüssen rühren schon kräftig die Werbetrommel für ihre Anschlüsse. Kabelgesellschaften schicken auch Drückerkolonnen los, die Mieter zu neuen Kabel-Verträgen überreden sollen. Die Verbraucherzentralen warnen allerdings vor diesen sogenannten Medienberatern und übereilten Vertragsabschlüssen.

Nicht auf leere Drohungen hereinfallen

Die Medienberater, die von Haustür zu Haustür gehen, drohen oftmals mit der Abschaltung des Kabelanschlusses. Ihr eigentliches Ziel ist aber, dass Verbraucher teure Neuverträge abschließen. Sie arbeiten auf freiberuflicher Basis und sind in der Regel tatsächlich im Auftrag der Kabelnetzbetreiber unterwegs. Sie beraten jedoch nicht objektiv, sondern sind auf möglichst viele Vertragsabschlüsse aus. Denn nur dann winkt eine Provision.
Mehr Informationen:

Internet und Telefon weiter über Kabelanschluss nutzen

Sie können übrigens auch Internet und Telefon über den Kabelanschluss nutzen, wenn Sie keinen TV-Vertrag haben. Die Anbieter installieren dann sogenannte Filterdosen, die den Fernsehempfang per TV-Kabel verhindern.

Was die Verbraucherzentrale rät

Wenn vor Ihrer Haustür ein sogenannter Medienberater steht, sollten Sie folgendermaßen handeln:

Lassen Sie niemanden in die Wohnung. Manchmal versuchen die Berater, ihren Besuch als „Überprüfung des Kabelanschlusses“ zu verkaufen. Wenn Sie aber niemanden bestellt haben, um das zu machen, ist dies nur ein Vorwand zum Abschluss neuer Verträge.
Bleiben Sie gelassen, auch wenn mit der Abschaltung des Kabelanschlusses gedroht wird. Niemand wird Ihnen von heute auf morgen den Fernsehanschluss wegnehmen. Lassen Sie sich auch nicht von dem Vorwand einer „Schwarznutzung“ zur Vertragsunterschrift drängen.
Unterschreiben Sie nichts an der Haustür, auch wenn sich die Argumente plausibel anhören.
Fragen Sie nach dem Dienstausweis und schreiben Sie sich den Namen und die Kontaktdaten auf.
Falls Sie (auch ohne Unterschrift) plötzlich eine Auftragsbestätigung im Briefkasten finden: Melden Sie den Fall der Verbraucherzentrale und widerrufen Sie den Vertrag.
Erteilen Sie – falls notwendig – den Medienberatern Hausverbot.
Falls Medienberater ohne Ihre Erlaubnis in die Wohnung kommen, können Sie zur Polizei gehen und Anzeige wegen Hausfriedensbruch stellen.

Bei unerwünschten Werbeanrufen zum Thema Kabelanschluss legen Sie am besten einfach auf. Sagen Sie niemals „ja“.

Sollten Sie sich doch überrumpeln haben lassen, können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Diese Regelung gilt für Haustürgeschäfte.

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