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Verbraucherzentrale Berlin mahnt verschleiernde Werbung ab.

Werbepost, Flyer und Anzeigen liegen praktisch jeden Tag im Briefkasten. Die meisten davon wandern ungesehen in die Mülltonne. Post von der Hausbank wird aber geöffnet, könnte sie doch wichtige Neuerungen enthalten. In der Regel ist auf den ersten Blick ersichtlich, ob es sich um einen Werbebrief oder eine wichtige Information handelt.

Daher wunderte sich ein Kunde der Berliner Sparkasse über ein Schreiben, in dem er aufgefordert wurde, wegen einer fehlenden „wichtigen Unterschrift“ eine der Filialen aufzusuchen. Außer dem Hinweis, dass man auch weiterhin in allen finanziellen Dingen an der Seite des Kunden stehen wolle, wurden keine weiteren Informationen erteilt. Statt einer Vertragsangelegenheit verbarg sich hinter dem Schreiben allerdings die Aufforderung zur Einwilligung in Werbung.

Die Verbraucherzentrale Berlin war der Meinung, dass der Werbecharakter des Schreibens verschleiert und der Verbraucher über den tatsächlichen Anlass des Briefs irregeführt wurde. Ein winziger Hinweis auf das Widerspruchsrecht gegenüber Werbung am Ende des Schreibens konnte aus Sicht der Verbraucherzentrale die falsche Vorstellung bei Verbrauchern nicht beseitigen. Die geforderte Unterlassungserklärung wurde nun von der Bank abgegeben. Verbrauchern rät die Verbraucherzentrale, vor Erteilung einer Unterschrift besonders wachsam zu sein.

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