„Wer will, der kriegt!“ oder „Mit dem Sorglos-Kredit finanzieren und vor Ort gleich mitnehmen“ – die Werbung verspricht auch in der Vorweihnachtszeit unkomplizierte Wunscherfüllung durch Kredit. Doch ob Fernseher, Smartphone oder Kaffeeautomat auf den Gabentisch kommen sollen – vermeintlich günstige Finanzierungsangebote direkt vom Händler sind auch immer Wunscherfüllung auf Kredit! Und kein Kredit ist geschenkt! Ob Null-Prozent-Finanzierung, Sofortfinanzierung oder verlockend klingende Ratenzahlungen offeriert werden, alle Angebote können kostenträchtige Fallstricke bergen. Und dann werden Konsumfinanzierungen durch zusätzliche Verträge, Versicherungsprämien oder Kreditkartenentgelte zum finanziellen Bumerang.
Kredit mit Risiken und Pflichten
Egal wie einfach, verlockend und unkompliziert die Ratenzahlungsangebote der Händler in der Werbung auch klingen: Es handelt sich immer um Kreditangebote einer Bank! Der Händler kooperiert hierbei mit einem Kreditinstitut und vermittelt dem Kunden in seinen Verkaufsräumen einen Kreditvertrag seines Kooperationspartners. Der Käufer wird so zum Kreditnehmer und Vertragspartner der Bank – mit allen Risiken und Pflichten. Die angebotene Ratenzahlung sollte deshalb nur genutzt werden, wenn das eigene Budget vorher auf die zusätzliche Belastung abgeklopft wurde und der Kredit zur Not auch über Rücklagen zu tilgen ist. Denn auch die günstigste Konsumfinanzierung wird zur teuren Angelegenheit, wenn die Raten nur aus dem Dispokredit des Girokontos gezahlt werden können.
Von Verkäuferargumenten nicht unter Druck setzen lassen
Mit Sätzen wie „Sonderkreditkonditionen nur heute“ locken Händler und Verkäufer zur schnellen Entscheidung für den kreditfinanzierten Kauf. Auch durch den Hinweis auf begrenzte Angebote sollte man sich jedoch nicht unter Druck setzen lassen. Standhaftigkeit ist auch gefragt, wenn der Verkäufer teurere Produkte mit „Nehmen Sie doch den Fernseher mit dem größeren Bildschirm! Kostet ja nichts.“ anpreist. „Kostet nichts“ gibt es auch beim Kredit nicht: Entweder ist bei einem teureren Produkt die Rate höher oder die Laufzeit länger – oder sogar auch beides.
Auf Zusatzverträge und Kleingedrucktes achten
Alle Vertragsunterlagen sollten vor einer Unterschrift geprüft werden. Häufig werden bei einem finanzierten Kauf zum Beispiel Restschuld-/Ratenschutzversicherungen oder auch Garantieverträge/-verlängerungen offeriert. Da gilt es genau zu überlegen, ob diese im Einzelfall sinnvoll sind. Häufig sind diese überteuert und/oder überflüssig.
Genau hinsehen heißt es bei der Vertragsunterschrift. Denn häufig wird beim kreditfinanzierten Kauf nicht nur eine „Null-Prozent-Finanzierung“ in Höhe des Kaufpreises abgeschlossen, sondern zum Beispiel ein höherer Rahmenkredit mit zusätzlicher kostenpflichtiger Kreditkarte. Manchmal verbergen sich hier auch zwei Kreditverträge: Ein günstiger für den aktuellen Einkauf und ein teurerer „für die Wünsche, die noch kommen“. Weiterer möglicher Fallstrick: Manchmal ist der günstige Zinssatz nur für eine begrenzte Zeit gültig und die vereinbarte (Mindest-)Rate reicht nicht aus, um den Kredit innerhalb dieser Zeit abzuzahlen. Solche kostentreibenden Vertragsbestandteile sollten unbedingt vermieden werden!
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