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Vorsicht Kreditvermittlung und Schuldnerberatung

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Die anerkannten Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatungen bei Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und Verbraucherzentralen führen zumeist lange Wartelisten.

Um nicht Wochen oder gar Monate auf ein qualifiziertes Beratungsangebot warten zu müssen, kommen ratsuchenden Schuldnern Angebote von unkomplizierter Soforthilfe wie gerufen.

Immer mehr gewerbliche Anbieter offerieren hierbei ganz unterschiedliche Leistungen – aber nur selten gibt es auf den Einzelfall zugeschnittene und wirtschaftlich sowie rechtlich fundierte Beratung. Statt dauerhafter Entschuldung sind häufig nur horrende Gebühren für überflüssige oder schlechte Leistungen garantiert.

Folgende Tipps helfen Ihnen, unseriöse Angebote zur Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatung zu erkennen:

Vorsicht bei reißerischer Werbung

Wo Angebote schnelle Soforthilfe versprechen, ist Vorsicht geboten. Wenn dahinter nämlich keine grundlegende Beratung und rechtliche Vertretung steht, dauert der Weg aus der Überschuldung, sofern man ihn auf diesem Wege überhaupt schafft, am Ende länger als mit den Wartezeiten auf einen Beratungstermin bei einer seriösen Schuldner- und Insolvenzberatung – und er kommt darüber hinaus auch noch teuer zu stehen.

Misstrauen ist auch angebracht, wenn versprochen wird, dass nur noch eine Rate an den Schuldenregulierer gezahlt werden muss, der sich dann um alles kümmert: Häufig werden mit dieser Rate nur die immens hohen Kosten des Schuldenregulierers bezahlt und die bisherigen Gläubiger gehen leer aus.

Kein Duo von Berater und Anwalt

Bei Angeboten, wo Berater lediglich die Daten des Schuldners aufnehmen und Unterlagen dann an einen Anwalt weiterreichen, entstehen in der Regel doppelte Kosten.
Weil der Berater keine Rechtsdienstleistungsbefugnis hat und ihm die nach dem Verbraucherinsolvenzrecht notwendige Anerkennung fehlt, kann er auch keine rechtlichen Auskünfte geben oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren vorbereiten bzw. durchführen. Mit dem Anwalt haben Schuldner keinen persönlichen Kontakt, sodass Unklarheiten nicht besprochen oder Fragen nicht beantwortet werden können.

Vorsicht bei Online-Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung

Soll eine Schuldner- und Verbraucherinsolvenz allein über das Internet, das Telefon oder sonstige Fernkommunikationsmittel „abgewickelt“ werden, ist Vorsicht angebracht. Einige Amtsgerichte (AG) haben schon entschieden, dass eine vorausgegangene persönliche Beratung zwingend notwendig sei, wenn der Verbraucher einen Insolvenzantrag stellen will ( AG Potsdam, Beschl. vom 19. 2. 2015, Az. 35 IK 1239/14; AG Düsseldorf, Beschluss vom 3.2.2015, Az. 513 IK 233/14).

Kosten-Check

Bei der ersten Kontaktaufnahme sollte bereits nach möglichen Kosten gefragt werden. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der vermeintliche Berater erst im Gespräch erfragt, welchen Geldbetrag der Schuldner monatlich entbehren kann.
In einer seriösen Beratung informiert der Schuldnerberater über die Höhe des Pfändungsbetrags, der monatlich an die Gläubiger abzutreten ist und rechnet vor, wie viel man selbst behalten darf.

Vertragsabschluss

Seriöse Anbieter vereinbaren Termine in ihren Geschäftsräumen und machen keine Hausbesuche. Auch drängen sie nicht zur Vertragsunterschrift, sondern informieren ausführlich und räumen Bedenkzeit ein.
Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass sich die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht nur auf rein verwaltende Tätigkeiten wie das Auflisten von Gläubigern und Forderungen, die Kontoführung oder das Weiterleiten von Raten beschränken, sondern Rechtsberatung und -vertretung wesentliche Bestandteile sind.
Neben dem eigentlichen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsvertrag sollten keine weiteren Verträge unterschrieben werden: Damit wird die Schuldenregulierung keinesfalls erleichtert, sondern es werden bloß weitere Verpflichtungen eingegangen, die der Schuldner nicht erfüllen kann.

Kreditvermittlung

Viele unseriöse Anbieter locken überschuldete Kunden zunächst mit dem Versprechen, einen Kreditvertrag vermitteln zu können. Bei genauer Prüfung entpuppt sich solch ein Vertrag dann häufig als Vermittlung von Leistungen zur Schuldenverwaltung.
Hände weg, denn solche „Verträge“ sind keinesfalls geeignet, die Chancen auf einen Kredit zu erhöhen oder aus der Schuldenfalle zu führen.

Hier finden Sie eine Checkliste, woran sich unseriöse Angebote zur Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatung erkennen lassen.

Quelle:VBZ

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