Seit dem 09.01.2016 müssen Onlinehändler einen Link auf die sog. OS-Plattform der EU-Kommission leicht zugänglich auf ihren Webseiten einstellen. Fehlt ein solcher Hinweis, handelt der Onlinehändler wettbewerbswidrig und kann kostenpflichtig abgemahnt werden. So ist der IDO-Verband dafür bekannt und berüchtigt, dass er massenweise Onlinehändler auf eBay wegen fehlender Hinweise auf die OS-Plattform abmahnt und Vertragsstrafen fordern.
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