Auf Wunsch vieler User haben wir das Angebot von Promi Tipp einmal gemeinsam mit Rechtsanwalt Thomas Sontowski analysiert:
Kritische Analyse: Der Text weist klassische Merkmale einer betrügerischen Trading-Werbung auf:
- Unrealistische Renditeversprechen („in Monaten zum Millionär“)
- Statussymbole als Köder (Rolex-Uhr)
- Angeblich risikolose hohe Gewinne
- Zeitdruck („nur die ersten 300“)
- Sehr niedrige Einstiegshürde (100 Euro)
- Unrealistischer „Test“ (458 Euro in 15 Minuten)
- Klassische WhatsApp/Telegram-Masche mit ausländischer Nummer
- Keine konkreten Details zur Trading-Strategie
- Emotionale Manipulation („Traumleben“, „finanzielle Freiheit“)
Fiktives Interview:
„Trading-Betrug mit KI-Masche: Ein Experte warnt“ Interview mit Rechtsanwalt Thomas Sontowski, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Interviewer: Herr Sontowski, wie bewerten Sie solche Trading-Angebote aus rechtlicher Sicht?
Sontowski: Das gezeigte Beispiel ist ein klassischer Fall von Investment-Betrug mit moderner KI-Verpackung. Besonders problematisch ist, dass hier gegen mehrere Gesetze verstoßen wird. Zunächst fehlt die nach §32 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin für Finanzdienstleistungen. Auch liegt ein Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz vor, da keine ordnungsgemäße Risikoaufklärung erfolgt.
Interviewer: Was sind die typischen Warnzeichen?
Sontowski: Die versprochenen Renditen sind das erste Alarmsignal. Niemand kann seriös garantieren, aus 100 Euro in 15 Minuten 458 Euro zu machen. Das ist mathematisch und wirtschaftlich absurd. Auch die Kombination aus Zeitdruck, ausländischer Telefonnummer und der Verweis auf Messaging-Dienste sind typische Betrugsmerkmale. Seriöse Finanzdienstleister arbeiten nicht über WhatsApp oder Telegram.
Interviewer: Welche Rolle spielt der KI-Aspekt?
Sontowski: KI ist momentan das „Buzzword“, mit dem Betrüger ihre alten Maschen neu verpacken. Es wird suggeriert, dass eine überlegene Technologie sichere Gewinne garantiert. Das ist natürlich Unsinn. Selbst die fortschrittlichste KI kann Marktbewegungen nicht sicher vorhersagen. Die „KI-Methode“ wird hier als Nebelkerze verwendet, um von der Tatsache abzulenken, dass es sich um ein klassisches Schneeballsystem handelt.
Interviewer: Was raten Sie potenziellen Anlegern?
Sontowski: Finger weg von solchen Angeboten! Wer bereits Geld investiert hat, sollte umgehend Anzeige erstatten und sich rechtliche Hilfe suchen. Leider sehen wir in unserer Kanzlei immer mehr Fälle, wo Menschen ihre gesamten Ersparnisse an solche Betrüger verloren haben. Es gilt der alte Grundsatz: Wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das meist auch.
Interviewer: Welche rechtlichen Schritte können Geschädigte unternehmen?
Sontowski: Zunächst sollte man Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Wichtig ist auch, alle Kommunikation und Überweisungsbelege zu dokumentieren. Bei ausländischen Konten ist die Verfolgung zwar schwierig, aber nicht unmöglich. Die Ermittlungsbehörden haben mittlerweile spezialisierte Abteilungen für Cyber-Betrug. Zusätzlich sollte man prüfen, ob die eigene Bank eine Rückbuchung vornehmen kann, wenn die Überweisung noch nicht lange her ist.
Interviewer: Gibt es einen legalen Weg, KI im Trading zu nutzen?
Sontowski: Natürlich gibt es seriöse KI-basierte Handelsstrategien, aber diese werden von regulierten Finanzinstituten angeboten, haben realistische Renditeerwartungen und eine vollständige Risikoaufklärung. Sie finden diese definitiv nicht über dubiose WhatsApp-Gruppen oder reißerische Werbeanzeigen mit Luxusuhren.
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