Verbraucherzentrale warnt vor irreführenden Schreiben
Ein Schreiben eines Stromversorgers an eine Kundin aus dem Eichsfeld erweckt den Eindruck, es handele sich um eine Preissenkung. Doch Vorsicht: Tatsächlich handelt es sich um einen neuen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren, der nur unwesentlich günstiger ist als der alte Tarif.
Die Masche:
In großen Lettern wird mit einer „Preissenkung“ geworben.
Kund:innen sollen ein Formular unterschreiben und zurückschicken.
Erst bei genauerem Hinsehen wird klar, dass es sich um einen neuen Vertrag handelt.
Die Fakten:
Der neue Tarif ist nur einen Cent günstiger als der alte.
Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre.
Die beworbene „Preisgarantie“ gilt nur für drei Monate.
Unser Rat:
Seien Sie misstrauisch bei Schreiben von Strom- und Gasanbietern, die eine Unterschrift verlangen.
Preisänderungen müssen Sie nicht bestätigen.
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter Preise oder Vertragsbestandteile ändert.
Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von der Verbraucherzentrale beraten.
Website: www.verbraucherzentrale-thueringen.de
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