Vorsicht! Vertragshilfe24 aus der Schweiz will Ihre Lebensversicherung gerne haben, aber

Published On: Sonntag, 04.08.2024By Tags:

In den letzten Wochen haben wir rund 10 Anfragen zu einem Geschäft mit dem genannten Unternehmen bekommen, ob man mit dem Unternehmen in eine Zusammenarbeit Kunde-Unternehmen gehen kann. Natürlich kann man das, aber wir in der Redaktion würden davon abraten. Nicht, weil uns negative Erkenntnisse zu dem Unternehmen vorliegen, sondern weil wir grundsätzlich ein Problem damit haben, wenn deutsche Anleger ein Geschäft mit einer Schweizer Gesellschaft machen wollen.

Warum? Nun, es kann in einer Kunden-Unternehmensbeziehung natürlich auch einmal zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen. Man kann natürlich auch vor einem deutschen Gericht gegen den Schweizer Partner klagen, aber – und jetzt kommt das Wichtige – das Urteil vollstrecken müssen Sie dann möglicherweise in der Schweiz. Und das wissen wir nun aus der Erfahrung der letzten Jahre, das kann sehr teuer sein und ist durch keine deutsche Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

Auch wenn das Verfahren in Deutschland möglicherweise noch eine Deckungszusage bekommen hat, die Kosten in der Schweiz werden nicht übernommen. Daran sollte jeder Verbraucher denken, der eine Lebensversicherung zu Geld machen will. Googeln Sie nach weiteren Anbietern mit Sitz in Deutschland.

 

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