- Bausparkassen bieten für begrenzte Zeiträume hohe Zinsen für einen Ausstieg aus alten Bausparverträgen
- Für Verbraucher rechnet sich das oft nicht
- Sie sollten bei ihren bisherigen Verträgen mit hohen Zinsen bleiben
Alte Bausparverträge sind für Unternehmen wegen hoher garantierter Zinsen heute ein schlechtes Geschäft. Vielfach wollen die Bausparkassen Verträge ihrer Kunden deshalb einfach kündigen. Die Debeka versucht es nun auf einem neuen Weg – und verschickt Angebote mit einem so genannten Zinsturbo. Die Verbraucherzentrale hat ausgerechnet: Der Deal mit hohen Zinsen geht oft zu Lasten der Kunden.
Zinsturbo bringt niedrigere Erträge
Für einen über zwei Jahre gestreckten Ausstieg aus dem Bausparvertrag bietet die Debeka in ihrem Schreiben 5 Prozent Zinsen. Erstmals darüber berichtet hat die Stuttgarter Zeitung. Die Aktion sei befristet bis Ende Juli – die Bausparkasse macht also Druck. Finanzexpertin Martha Chlebowski von der Verbraucherzentrale kommt zu dem Schluss: „Der Zinsturbo ist nicht zu empfehlen.“
Durch die monatliche Auszahlung eines Teils der Bausparsumme wird das Kapital immer kleiner, der höhere Zins bringt damit immer kleinere Erträge. In einer Beispielrechnung mit einem Kapital von 5000 Euro wird offensichtlich: Es ist besser, das Guthaben mit dem garantierten bisherigen Zins im Vertrag zu belassen. Die Rechnung kann im Einzelfall anders aussehen, wenn tatsächlich aktuell Geld für Konsumzwecke benötigt wird.
Generell ist bei Angeboten zu Bausparverträgen äußerste Vorsicht geboten, denn warum sollte die Bank die ohnehin hervorragend verzinsten Altverträge gegen noch lukrativere Angebote eintauschen? Auch Prämien oder Sonderzahlungen fallen vermutlich geringer aus als die Zinsvorteile bei Behalten des Altvertrages.
Kunden sollten ihre rechtlichen Ansprüche bei einer Kündigung von einem Anwalt prüfen lassen und Klagen gegen die Bausparkassen in Betracht ziehen. Dabei helfen unsere ausführlichen Informationen samt einer umfassenden rechtlichen Bewertung, die kostenlos heruntergeladen werden können. Einer bereits ausgesprochenen oder angedrohten Kündigung kann mit unserem Musterbrief widersprochen werden.
Rechtliche Situation bei Kündigungen
Kündigungen in großem Stil hat die Verbraucherzentrale insbesondere bei verschiedenen Landesbausparkassen, der Bausparkasse BHW und der Bausparkasse Wüstenrot ausgemacht. Bei Bausparverträgen, die zuteilungsreif, aber noch nicht voll angespart sind, stützen sich die Kassen auf ein Kündigungsrecht nach § 489 Absatz 1 Nr. 2 BGB und verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Mainz (Az. 5 O 1/14). Nach Auffassung der Verbraucherzentrale zieht die Begründung des Gerichts nicht.
Die Rechtslage ist umstritten. So hat im Gegensatz zum Landgericht Mainz das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 9 U 151/11, Beschluss vom 14.10.2011) argumentiert, dass ein Kündigungsrecht der Bausparkasse nicht bestehe, solange der Kunde aus seinem Bausparvertrag noch ein Recht auf ein Bauspardarlehen geltend machen könne. Eine höchstrichterliche Entscheidung existiert noch nicht.
VBZ Bundesverband
Kommentar hinterlassen