Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev. Es gibt Bedenken bezüglich der Angebote von Bayern Kapitalanlagen, insbesondere im Hinblick auf Festgeldanlagen und Vermögensverwaltung. Können Sie uns erläutern, worin das Problem besteht?
Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Natürlich. Das Hauptproblem liegt darin, dass für das Angebot von Festgeldanlagen in Deutschland eine Genehmigung erforderlich ist, wenn eine unbedingte Rückzahlung des Kapitals versprochen wird. Ähnlich verhält es sich mit der Vermögensverwaltung, die als Wertpapierdienstleistung gilt. Beide Dienstleistungen bedürfen einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, welche die Betreiber von Bayern Kapitalanlagen anscheinend nicht besitzen.
Interviewer: Was sollten Anleger in diesem Zusammenhang beachten?
Rechtsanwältin Bontschev: Anleger sollten besonders vorsichtig sein, wenn sie auf solche Angebote stoßen. Ein erstes Warnsignal ist beispielsweise ein unzureichendes Impressum auf der Webseite, das nicht den deutschen rechtlichen Anforderungen entspricht. Auch die fehlende BaFin-Erlaubnis ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Angebote möglicherweise nicht legitim sind.
Interviewer: Was können Anleger tun, wenn sie bereits in Produkte von Bayern Kapitalanlagen investiert haben?
Rechtsanwältin Bontschev: Wenn Anleger feststellen, dass sie in eine unerlaubte Finanzportfolioverwaltung investiert haben oder Festgelder ohne entsprechende Genehmigung angelegt wurden, könnten Schadensersatzansprüche bestehen. Diese könnten sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Verbindung mit dem Wertpapierinstitutsgesetz oder dem Kreditwesengesetz ergeben. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Beistand zu suchen, um die eigenen Interessen und Ansprüche effektiv zu vertreten.
Interviewer: Gibt es abschließende Tipps, die Sie Anlegern mit auf den Weg geben möchten?
Rechtsanwältin Bontschev: Ja, definitiv. Anleger sollten immer die Seriosität und Rechtmäßigkeit von Kapitalanlageangeboten überprüfen, bevor sie investieren. Dazu gehört die Überprüfung der BaFin-Lizenz und ein kritisches Hinterfragen von unrealistisch hohen Renditeversprechen. Im Zweifelsfall ist es besser, von einer Investition abzusehen und sich stattdessen an etablierte und regulierte Finanzdienstleister zu wenden.
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