Diese Warnung wollen wir an dieser Stelle einmal deutlich aussprechen, denn wir finden die Akquisitionsarbeit dieser Kanzlei nicht seriös. Worum geht es konkret? Diverse mutmaßlich Geschädigte haben uns mitgeteilt, dass sie von der Kanzlei aus Düsseldorf kontaktiert wurden und man ihnen große Hoffnungen gemacht habe, dass das Geld nicht verloren sei, sondern dass die Kanzlei einen Weg sehe, das verlorene Geld zurückzubekommen. Man wolle die Rechtsanwälte verklagen, die treuhänderisch die Gelder der Mandanten im Auftrag der SGT AG angenommen und auf ausländische Konten weitergeleitet hätten. Gefordert wird dann wohl ein Kostenvorschuss von 2.500 Euro. Da fragen wir uns, wofür, denn eigentlich erstellt man hier doch immer den gleichen Serienbrief, den man dann den für die SGT AG zuständigen Rechtsanwälten übermittelt.
Da muss man schon mal die Frage nach einer sogenannten Gebührenüberhöhung stellen. Diese Frage werden wir auch der zuständigen Rechtsanwaltskammer einmal stellen und um deren Meinung bitten. Keine Frage, natürlich darf ein Rechtsanwalt Geld verdienen und natürlich muss er bezahlt werden für seine Arbeit, aber man muss hier immer die Höhe des Kostenvorschusses in Bezug auf die Leistung sehen. Zudem gibt der Rechtsanwalt nur seine Rechtsmeinung kund, denn letztlich weiß er nicht, ob seine Idee einer Haftung dann auch von einem ordentlichen Gericht gestärkt werden wird durch ein rechtskräftiges Urteil.
Es macht dann auch wenig Sinn aus Sicht der Mandanten, dutzende von Klagen zu führen mit der gleichen Begründung. Hier sollte man sich auf zwei oder drei Klagen bei unterschiedlichen Gerichten konzentrieren, um ein Meinungsbild zu bekommen. War man damit erfolgreich, dann kann man natürlich auch die anderen Klagen führen. Tatsache ist aber auch, dass der Kläger natürlich das gesamte Prozessrisiko trägt, denn der Rechtsanwalt verdient immer, egal ob er gewinnt oder verliert. Unsere Alternative ist hier ein Kostenstufenmodell, welches die tatsächliche Leistung zum dann aktuellen Zeitpunkt berücksichtigt.
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