Mit attraktiven Stellenangeboten rekrutieren Kriminelle hauptsächlich im Internet derzeit verstärkt Personen als Finanzagenten, auch „Money Mules“ genannt, die Gelder krimineller Herkunft ins Ausland transferieren sollen. Wer an solchen „Geschäften“ mitwirkt, macht sich selbst strafbar.
Die Geldwäscher ködern Menschen auf der Suche nach Jobs oder Nebenbeschäftigungen im Internet und oft mittels Spammails mit vorgeblich guten Verdienstmöglichkeiten und falschen Arbeitsverträgen. Sie müssen als „Junior-Trader“ in Kryptowährungen auf ihrem Konto eingelangte Gelder abzüglich einer Provision von rund fünf Prozent in verschiedene Kryptowährungen, meist Bitcoins, wechseln oder sie direkt weitertransferieren.
Die Erklärungen der Täter über die Herkunft der Gelder variieren und werden an aktuelle Geschehnisse angepasst. In Wirklichkeit stammen sie aus Straftaten von Drogenhandel über Betrug bis zu Steuervergehen. Mit den von den Angeworbenen mitgesendeten Legitimationsdokumenten eröffnen die Kriminellen ohne deren Wissen weitere kriminelle Geldwäschekonten.
Das Weiterüberweisen von Geld unbekannter Herkunft habe mit seriösem Trading nichts zu tun, wurde betont: „Personen, die auf derartige Arbeitsangebote eingehen und Gelder weiterüberweisen oder in andere Währungen umtauschen, sind als ‚Finanzagenten‘ strafbar.“ Sie können wegen Geldwäscherei mit bis zehn Jahren Freiheitsstrafe oder wegen finanzmarktrechtlichen Verstößen mit hohen Geldstrafen bestraft werden.
Kommentar hinterlassen