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Vorsicht, wenn Anlegerschutzanwälte Hilfe anbieten, die gibt es nur gegen Kohle – ihre Kohle!

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Es gibt mindestens 100 Rechtsanwälte, die über das Internet mittlerweile versuchen an Mandate zu kommen. Der Volksmund nennt das Mandantenfängerei. Wir nennen das Akquisition, zum Melken der Kuh „Anleger“. Es gibt Rechtsanwälte, die machen dann sogar Discountangebote, nur damit Sie sich mit denen in Verbindung setzen. Haben Sie den Anwälten einmal vertraut und ihre Unterlagen übersendet, dann sind Sie „am Arsch“ und schmeißen gutes Geld Schlechtem hinterher. Nochmals, juristischer Rat ist für jeden dann wichtig, wenn es Probleme mit einer Kapitalanlage gibt – keine Frage. Aber Finger weg von den Rechtsanwälten, die zum Beispiel über Google adwords teuer Werbung schalten. So was lohnt sich nur, wenn man dann anschließend Mandanten zur Kasse bitten kann. Schnell verlangt man dann von Ihnen mal 1.000 Euro und mehr, als Vorabhonorar bzw. Kostenvorschuss (so nennt sich das denn). Fragt man die Rechtsanwälte, die solche Werbung betreiben, einmal nach nachweisbaren Erfolgen, die mit ihrem Fall vergleichbar sind, dann wird das meistens sehr „einsilbig“. Im Verhältnis zu den angenommen Mandanten sind das dann auch mal Anteile im einstelligen Prozentbereich. Wir kennen keinen solcher Anwälte, der in seiner Eigendarstellung nach außen hin wirklich ehrlich ist. Da gibt es auch schon mal Anwaltskanzleien, die mit Urteilen werben, die noch gar nicht rechtskräftig sind. Hier tut sich vor allem neben einen uns bekannten Hamburger Kanzlei eine Kanzlei aus München hervor. Seriös ist da sicherlich anders. Was aber können Anleger tun, deren Investment in die Kriese geraten ist? Nun, unser Rat ist da ganz einfach: In Ihrer Nähe gibt es immer eine Rechtsanwaltskammer. Rufen Sie diese an und schildern Ihren konkreten Fall, dann wird man Ihnen dort sicherlich Rechtsanwälte benennen, die für solch eine Fallbesprechung in Frage kommen könnten. Wir haben den Test in den letzten Wochen einmal gemacht. Das klappt hervorragend. Übrigens keine, der von uns kontaktierten Kammern, hat einen Rechtsanwalt benannt, der im Internet „Reklame für sich macht“. Irgendwie macht das schon nachdenklich, da könnte man den Eindruck bekommen, dass selbst die Rechtsanwaltskammer von solchen Anwälten nicht viel hält, sonst würde man die angeblich so spezialisierten und erfolgreichen Anwälte doch von der Kammer empfehlen.

3 Kommentare

  • Dem kann ich nur zustimmen. Ich habe gerade ein Schreiben bekommen von „BSZ – Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e. V. hier wird unter dem Deckmantel BDF – Bund deutscher Fachanwälte für Kapitalschutz im BSZ e.V. dafür geworben, dass in Sachen Albis Finance AGeine neue Möglichkeit gibt Geld zurück zu erhalten.
    Nach Recherchen derer Kapitalmarkexperten können wir auf diesem Weg eine „staatliche Entschädigung“ für den Schaden in Sachen Albis Finance AG beanspruchen.
    Als Begründung wird angegeben, das die Aufsicht der BaFin wegen unterlassener Überwachung entstanden ist.

    So ein Unsinn!!!

    Ich Stelle das Werbeschreiben der Redaktion zur Verfügung.

    Übrigens, was die meisten nicht beachten. In der Regel wird die Gesellschaft verklagt und damit klagt man gegen sein eigenes Kapital. Wenn es zu den Musterprozessen kommt und diese Erfolg haben, ist die Folge, dass die Gesellschaft Insolvenz anmelden muss und jeder die gleiche Quote (so vorhanden) bekommt. Der Anwalt wird von seinem Mandanten bezahlt -:) und trotz Prozesserfolg gibt es nichts zurück.

    • Naja, die ersten Kläger bekommen sicherlich noch SE, alle weiteren nichts mehr.
      Wenn die Fonds-GF klug ist, vergleicht man sich, bevor Musterprozesse in Gang kommen.
      Aber soviel Hirn haben sicherlich die die wenigsten GF. Oder aus purer Eitelkeit. Solche Fälle gibt´s leider auch genug.

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