Startseite Allgemeines Vorsicht, wenn Sie etwas gewonnen haben!
Allgemeines

Vorsicht, wenn Sie etwas gewonnen haben!

Teilen
Firmen kassieren Verbraucher mit Zusatzkosten ab. Immer wieder gehen Firmen mit Glückwünschen auf Kundenfang: Ob als Massensendung verschickt oder per Telefon, SMS oder E-Mail unter die Leute gebracht. Meistens wollen Firmen, die eine Reise, ein Auto oder einen Geldgewinn zu verschenken haben, mit ihrer Mitteilung nur Kasse machen. Den Benachrichtigungen liegt häufig ein Warenkatalog mit Bestellformular gleich bei. Eine beliebte Ankündigung ist auch der Gewinn einer Reise – oft ein teurer Preis, weil einige Extras wie Einzelzimmer- und Saisonzuschlag, Bearbeitungsentgelte oder Kautionen zusätzlich zu zahlen sind.

Bisweilen werden vermeintliche Gewinner auch aufgefordert, eine teure 0900-Telefonnummer für bis zu drei Euro pro Minute zu wählen, um sich über Details zu informieren. Am anderen Ende der Leitung hält man sie dann mit allgemeinen Hinweisen möglichst lange in der Leitung. Mit solchen Kostenfallen gehen dubiose Firmen auf Beutefang.

Wer etwas gewonnen hat, muss dafür nichts zahlen – keine Briefmarke, keinen Rückruf oder sonstige Zuschläge und Gebühren.

 

Die Verbraucherzentrale gibt dazu folgende Tipps:

    • Nichts zahlen: Vermeintliche Glückspilze sollten niemals mit geforderten Beträgen in Vorkasse treten – weder in bar noch per Nachnahme. Es sollte auch keine Ermächtigung zur Abbuchung vom persönlichen Konto erteilt werden. Das Geld ist meist verloren, während Betroffene auf den Gewinn vergeblich warten.

 

    • Mit Daten zur Person geizen: Da viele Firmen es darauf anlegen, an persönliche Daten zu kommen, um Namen und Adressen weiter zu verkaufen, müssen Freigiebige damit rechnen, bald mit erneuter lästiger Werbung und weiteren Gewinnbenachrichtigungen überhäuft zu werden.

 

    • Finger weg vom Hörer: Wegen weiterer Auskünfte sollten keine teuren Telefonnummern unter 0900- bzw. 0137- angewählt werden. Sonst droht den Anrufern, dass sie bei ratterndem Gebührenzähler möglichst lange hingehalten werden und bei der nächsten Telefonrechnung zahlen müssen – meist ohne einen Gewinn zu erhalten.

 

  • Absender prüfen: Wichtig ist, dass die Gewinnfirma mit einer vollständigen Anschrift auftritt! Fehlende Absenderangaben oder lediglich Postfachadressen hindern glückliche Teilnehmer später, berechtigte Ansprüche durchzusetzen bzw. Ware zurückzusenden.

 

Quelle:VZ NDS

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Insider: ByteDance krönt sich selbst mit 300 Milliarden Dollar

Ach, ByteDance mal wieder – der bescheidene Gigant aus dem Reich der...

Allgemeines

Kann die Genossenschaft ein Steuersparmodell sein?

Genossenschaften (eG) sind eine spezielle Rechtsform, die ursprünglich mit dem Ziel gegründet...

Allgemeines

Italien verbietet Leihmutterschaften im Ausland: Eine weitreichende Entscheidung

Ab morgen tritt in Italien ein umfassendes Verbot von Leihmutterschaften in Kraft,...

Allgemeines

Schalke 04: Vom stolzen Traditionsklub zum Krisenkongress – Wer trägt die Verantwortung?

Einst war Schalke 04 ein Verein, der für Leidenschaft, Kampfgeist und unerschütterliche...