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BaFin warnt vor Omafin Corporation GmbH: Verdacht auf illegale Finanzgeschäfte über omafincorp.com

geralt (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringende Warnung vor der Website omafincorp.com ausgesprochen. Nach aktuellen Erkenntnissen betreibt die angeblich in Berlin ansässige Omafin Corporation GmbH über diese Plattform ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen.

Die Website bietet insbesondere Anlagen in Kryptowährungen, Aktienoptionen und börsengehandelte Fonds (ETFs) an. Doch Vorsicht ist geboten: Für solche Finanzgeschäfte ist in Deutschland eine ausdrückliche Genehmigung der BaFin erforderlich, die in diesem Fall offenbar nicht vorliegt.

Die BaFin weist darauf hin, dass es immer wieder Unternehmen gibt, die versuchen, ohne die nötige Erlaubnis Finanzdienstleistungen anzubieten. Dies stellt ein erhebliches Risiko für Anleger dar, die möglicherweise nicht ausreichend geschützt sind.

Um sicherzustellen, dass ein Unternehmen ordnungsgemäß von der BaFin zugelassen ist, empfiehlt die Aufsichtsbehörde dringend, vor jeder Investition oder Geschäftsbeziehung die Unternehmensdatenbank der BaFin zu konsultieren. Diese bietet eine verlässliche Quelle, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen.

Die Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und soll Anleger davor schützen, in potenziell betrügerische Geschäfte verwickelt zu werden. Die BaFin rät dazu, bei Angeboten der Omafin Corporation GmbH besondere Vorsicht walten zu lassen und keine übereilten finanziellen Entscheidungen zu treffen.

Hier die BaFin-Meldung:
Omafin Corporation GmbH: BaFin warnt vor Website omafincorp.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website omafincorp.com. Über diese betreibt die angeblich in Berlin ansässige Omafin Corporation GmbH ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bietet sie Anlagen in Kryptowerte, Aktienoptionen und börsengehandelte Fonds (Exchange Traded Funds – ETF) an.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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