BaFin warnt vor IMC-Capital Ltd: Illegale Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis – Vorsicht! capital-imc.net

Published On: Freitag, 04.10.2024By Tags: , , ,

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine deutliche Warnung vor den Angeboten der IMC-Capital Ltd ausgesprochen. Das Unternehmen, das auf seiner Website capital-imc.net Finanz- und Bankdienstleistungen anbietet, operiert ohne die notwendige behördliche Genehmigung. Nach den Erkenntnissen der BaFin agiert die IMC-Capital Ltd ohne jegliche Aufsicht durch die Finanzbehörde, was ein erhebliches Risiko für Verbraucher und Anleger darstellt.

Besonders brisant ist, dass die IMC-Capital Ltd den Anschein erweckt, seriöse Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anzubieten, obwohl sie nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt, die nach deutschem Recht zwingend vorgeschrieben ist. Ohne diese Genehmigung verstößt das Unternehmen gegen gesetzliche Vorschriften, die den Schutz der Kunden gewährleisten sollen.

Die BaFin weist nachdrücklich darauf hin, dass Finanzdienstleistungen in Deutschland nur mit ihrer ausdrücklichen Genehmigung angeboten werden dürfen. Unternehmen, die ohne diese Lizenz arbeiten, handeln illegal und können ihre Kunden in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen. Die BaFin empfiehlt daher dringend, vor Abschluss von Geschäften oder Investitionen die Zulassung eines Unternehmens in der offiziellen BaFin-Unternehmensdatenbank zu überprüfen.

Diese Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) und soll Anleger vor den Risiken schützen, die von unautorisierten Anbietern ausgehen. Die BaFin rät allen Verbrauchern, sich von Angeboten der IMC-Capital Ltd und ihrer Website capital-imc.net fernzuhalten, um finanzielle Verluste zu vermeiden.

Hier die Originalmeldung der BaFin:
capital-imc.net: BaFin ermittelt gegen IMC-Capital Ltd

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der IMC-Capital Ltd. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen auf seiner Website capital-imc.net Bankgeschäfte und/oder Fi-nanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaub-nis der BaFin angeboten werden Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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