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Vorsicht: ExtraEnergie GmbH und der ExtraGrün GmbH

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0fjd125gk87 (CC0), Pixabay
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Zahlreiche Kund:innen der ExtraEnergie GmbH und der ExtraGrün GmbH mit Sitz in Monheim am Rhein erhielten Ende Juli ein Schreiben, das sie über eine Erhöhung ihres Strom- oder Gastarifes informiert. Und das obwohl die Betroffenen Verträge mit langfristiger Preisgarantie abgeschlossen haben, die ihnen gleichbleibende Preise garantieren. Die Anbieter begründen die außerplanmäßige Erhöhung mit dem Anstieg der eigenen Beschaffungskosten durch die hohen Preise auf den Großhandelsmärkten für Strom und Gas. Ihre eigenen Klauselwerke lassen aber Erhöhungen aus diesen Gründen nicht zu. Die Verbraucherzentrale NRW hält daher die Preiserhöhungen für unwirksam und hat einstweilige Verfügungen gegen die ExtraEnergie GmbH und die ExtraGrün GmbH beim Landgericht Düsseldorf beantragt.

Preisgarantien trotz Energiepreiskrise weiterhin gültig

„ExtraEnergie und ExtraGrün haben kein Recht, bestehende Verträge aufgrund steigender Beschaffungspreise anzupassen, wenn eine Preisgarantie vertraglich vereinbart wurde“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Die beiden Energieversorger haben sich mit ihren Angeboten gezielt als krisensichere Unternehmen vermarktet, um Kund:innen zu werben. Damit sind sie bewusst ein unternehmerisches Risiko eingegangen. Die steigenden Beschaffungskosten können sie nun nicht einfach durch kurzfristige Vertragsänderungen auf die Verbraucher:innen abwälzen.“

Bei den angebotenen Festpreisen handelt es sich um sogenannte eingeschränkte Preisgarantien. Das bedeutet, dass lediglich Preisänderungen wegen gestiegener Steuern, Abgaben oder Umlagen zulässig sind, nicht aber wegen steigender Kosten für die Beschaffung von Energie. Für die Preissicherheit zahlen Verbraucher:innen in der Regel einen höheren Tarif als für ein vergleichbares Angebot ohne Preisgarantie. „Preisgarantien und der damit verbundene Schutz vor Preiserhöhungen sind für Verbraucher:innen der Hauptgrund für den Abschluss entsprechender Verträge, insbesondere in Zeiten wie diesen“, sagt Schuldzinski. Betroffene sollten der Preiserhöhung und der Änderung der AGB widersprechen und die Weiterbelieferung zu den in der Preisgarantie vereinbarten Preisen fordern.

„Wir halten eine Entscheidung in dieser Sache für wichtig, um eine Welle von Trittbrettfahrern zu verhindern, die vertraglich fixierte Preisgarantien aushebeln wollen.“ Betroffene sollten der Preiserhöhung und der Änderung der AGB widersprechen und die Weiterbelieferung zu den in der Preisgarantie vereinbarten Preise fordern. Die Verbraucherzentrale NRW stellt hierfür einen Musterbrief zur Verfügung.

Hintergrund

ExtraEnergie GmbH beliefert mit den Marken extraenergie, prioenergie und HitEnergie Privathaushalte mit Strom und Gas. ExtraGrün GmbH ist ein Strom- und Gasversorger. Beide Unternehmen haben denselben Geschäftsführer und dieselbe Geschäftsadresse.

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1 Comment

  • Wie geht man vor, wen jetzt August 2024 ein Schreiben von einer Rechtsanwaltskanslei eintrift , obwohl mehr Abschlag an den Energielieferanden ExtraEnergie gezahlt wurde und noch keine Endabrechnung vom Jahr 2023 eingetroffen ist und Geld in enormer Höhe gefordert wird.

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